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Maßgeblich zur Berufsausübung ist die Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.August 1959 (BGBl. S. 565) in der im Bundesgesetzblatt Zeil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13.Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574). Darüberhinaus gelten die zur Zeit gültige Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung sowie weitere berufsrechtliche Vorschriften, die Sie unter www.brak.de einsehen können. Es besteht nach den berufsrechtlichen Vorschriften eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) des Rechtsanwalts für seine Berufstätigkeit bestimmen sich nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26.Juli 1957 (BGBl. I S. 907), in der im BGBl. III, Gliederungsnummer 368-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822 bzs. Ab 01.Juli 2004 nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG vom 5.5.2004 BGBl. I S. 717, 718).

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