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Märkische Oderzeitung |
Neuruppiner "XY-Bande" steht ab
Dienstag vor Gericht
Neuruppin (dpa) Gegen neun Mitglieder der "XY-Bande" beginnt an
diesem Dienstag die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Neuruppin. Den
Angeklagten werden Verbrechen in einem für Brandenburg bisher kaum
gekannten Ausmaß vorgeworfen. In der Anklageschrift heißt es, die
Männer im Alter von 30 bis 43 Jahren hätten sich an der Bildung einer
kriminellen Vereinigung beteiligt, mit Betäubungsmitteln gehandelt und
unerlaubtes Glücksspiel organisiert. Ihren Namen erhielt die Bande, weil
ihre Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer teuren Autos hinter dem
Ortskennzeichen die Buchstaben XY führten. Mutmaßlicher Kopf der
Bande war der 36-jährige Kaufmann Olaf Kamrath, der auch
CDU-Stadtverordneter war. Er soll von 1997 bis zu seiner Verhaftung im August
2004 sein kriminelles Imperium in der Fontanestadt Neuruppin
(Ostprignitz-Ruppin) aufgebaut haben. Das Landeskriminalamt geht davon aus,
dass die Bande allein Kokain für insgesamt 1,3 Millionen Euro umgesetzt
hat. Bei einer Verurteilung drohen Kamrath und den anderen Mitgliedern des
Bandenkerns mehrjährige Haftstrafen. Das Gericht hat bis zum 9. August 20
Verhandlungstage eingeplant. In dieser Zeit sollen 17 Zeugen, darunter ein
37-jähriger Kronzeuge, angehört werden. Der 37-Jährige war im
Dezember 2004 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, im
Auftrag Kamraths monatlich 20 000 Ecstasy-Pillen und ein Kilogramm Kokain
angenommen und gestreckt zu haben. Er wurde ins Zeugenschutzprogramm der Justiz
aufgenommen.
Montag, 02. Mai 2005 (17:19) |
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Märkische Oderzeitung |
Die XY-Bande: Ein Imperium vor Gericht
Neuruppin (MOZ) Matthias Bringmann macht sich Sorgen um seine Stadt. Seit Tagen
wird Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) von Journalisten belagert, sagt der
PR-Berater aus dem Rathaus. Berichtet wird über illegale Bordelle,
verbotenes Glücksspiel, den Handel mit harten Drogen. Am Dienstag begann
der Prozess. Der mafiöse Filz zog sich bis August vorigen Jahres durch die
gesamte Stadt. Mit im Boot saß der CDU-Politiker und Stadtverordnete Olaf
K. (36). Er hat sich an dubiosen Geschäften ebenso bereichert wie der
Leiter des Liegenschaftsamtes, ein Polizist und zahlreiche Geschäftsleute.
Mehr als 2,4 Millionen Euro soll das mafiöse Imperium mit Kokain und
osteuropäischen Prostituierten erwirtschaftet haben. Staatsanwaltschaft
und Polizei ermittelten insgesamt gegen mehr als 100 Beschuldigte. In der Stadt
sind die Straßen am Dienstag viel voller als sonst. Nur vor dem
Landgericht geht es beschaulich zu. Der Prozess gegen neun Mitglieder der so
genannten XY-Bande lockt kaum Zuschauer an. Drinnen geht es zu wie im
Wartezimmer einer Arztpraxis. "Der Nächste bitte!", ruft der
Vorsitzende Richter Gert Wegner in Richtung Anklagebank. Alles lacht. Mit
dieser Aufforderung nimmt die 1. Große Strafkammer einen von acht
Anträgen der Rechtsanwälte entgegen. Immer wieder muss die
Verhandlung deshalb unterbrochen werden. Die Strafkammer zieht sich zur
Beratung zurück. So schleppt sich der Tag zäh in den späten
Nachmittag. Im Saal fällt es mitunter schwer, den Überblick zu
behalten. Mehr als die Hälfte des Raumes ist mit Bänken und
Stühlen für die neun Angeklagten gefüllt. An ihren Seiten sitzen
jeweils zwei Rechtsanwälte. Es ist vor allem die 95-seitige Anklageschrift
der Staatsanwaltschaft Neuruppin, die die Verteidiger ins Visier nehmen. Es
wird von "Ungereimtheiten" und allerlei Fehlern gesprochen.
Überhaupt sei Neuruppin als Verhandlungsort nicht tragbar, findet Anwalt
Rainer Elfferding. Er vertritt Carsten O. (35), die rechte Hand des Olaf K.
"Durch die unzählige Berichterstattung hat es eine Vorverurteilung
gegeben", ist Elfferding überzeugt. Deshalb dürfe der Prozess
nicht in Brandenburg stattfinden. "Wie wäre es mit Rostock?",
ruft Verteidiger Steffen Kalauch in den Saal. Auch Aurich sei geeignet,
heißt es aus der Riege. Solche Versuche schmettern Gert Wegner und seine
Crew aus zwei weiteren Richtern und zwei Schöffen souverän ab.
Letztendlich gerät die Strafkammer so selbst unter Beschuss. Moniert wird
ihre Besetzung, weil der Name eines Schöffen angeblich zu spät
bekannt gegeben wurde. Darüber hinaus ist die XY-Bande für Anwalt
Jörg Barthel ein klarer Fall für die Staatsschutzkammer des
Oberlandesgerichtes in Brandenburg/Havel. Am späten Nachmittag bremsen die
Richter auch diesen Anlauf aus. Der Prozess wird nächste Woche Montag
fortgesetzt. Bis dahin hat PR-Berater Matthias Bringmann alle Hände voll
zu tun, um das Image zu polieren. Nach der Festnahme inthronisierte Neuruppin
einen Beauftragten gegen Korruption, sagt der frisch gewählte
Bürgermeister Jens-Peter Golde. Viel zu tun hat der Mitarbeiter bislang
nicht. Dafür wurde die Stadt an anderer Stelle tätig. Eine
Mitarbeiterin im Gewerbeamt - so zuständig für die Erlaubniserteilung
von Spielotheken - wurde fristlos entlassen, weil sie mit der XY-Bande unter
einer Decke steckte. Dem früheren Leiter des Liegenschaftsamtes droht ein
ähnliches Schicksal, wenn sein Urteil Rechtskraft erlangt. Bis dahin
behält die Stadt das Gehalt von Roger G. ein, weil er der Stadt mit
illegalen Immobiliengeschäften geschadet hat.
Mittwoch, 04. Mai 2005 (09:41) |
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Märkische Oderzeitung |
Prozess gegen die XY-Bande wird fortgesetzt
Neuruppin (ddp) Mit der Vernehmung der Beschuldigten wird an diesem Dienstag
vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gegen die mutmaßlichen
Mitglieder der XY-Bande fortgesetzt. In einem der größten Prozesse
gegen die organisierte Kriminalität in Ostdeutschland sind neun
Männer aus Neuruppin im Alter zwischen 30 und 43 Jahren angeklagt.
Während sich einige Angeklagte vor Gericht nicht zur Sache
äußern wollen, haben andere Erklärungen angekündigt. Kopf
der Bande ist der Staatsanwaltschaft zufolge der Neuruppiner
CDU-Stadtverordnete Olaf K. Am ersten Verhandlungstag am 3. Mai hatte die
Staatsanwaltschaft die 25-seitige Anklageschrift verlesen. Acht Personen
müssen sich unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor
Gericht verantworten. Gegen eine weitere wird außerdem wegen
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verhandelt. Darüber
hinaus sind die Männer in 251 Fällen des bandenmäßigen
Drogenhandels angeklagt. 45 Kilogramm Kokain zum Marktwert von 1,3 Millionen
Euro sollen umgesetzt worden sein. Den Hauptangeklagten drohen im Fall einer
Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Mit der Beweisaufnahme wurde noch nicht
begonnen, mehr als 150 Zeugen hat die Staatsanwaltschaft benannt. Mit einem
Urteil noch in diesem Jahr wird nicht gerechnet. Angesetzt sind zunächst
20 Verhandlungstage. Doch Prozessbeobachter gehen davon aus, dass 100
nötig sein werden. Für den Prozess sind am Landgericht
zusätzliche Gefängnis-Container aufgestellt worden. Der Name der
Bande rührt daher, dass die Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer
Nobelkarossen nach dem Ortskennzeichen die Buchstabenfolge XY führten.
Montag, 09. Mai 2005 (11:19) |
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Märkische Oderzeitung |
XY-Angeklagter: "Eine Firma - und
keine Bande"
Neuruppin (MOZ) Im Prozess gegen Mitglieder der XY-Bande von Neuruppin
(Ostprignitz-Ruppin) hat ein Angeklagter am Montag ein Geständnis
abgelegt. Zwei Tage nach seinem 36. Geburtstag sagte Carsten O., dass er nicht
freiwillig in die Geschäfte um illegale Drogen, verbotenes
Glücksspiel und Prostitution eingestiegen sei. Anlass sei vielmehr die
langjährige Freundschaft zu dem früheren CDU-Kommunalpolitiker Olaf
K. (36) gewesen. "Eines Tages hat er mich gebeten, ein Kokaingeschäft
für ihn zu übernehmen", heißt es in einer schriftlichen
Erklärung, die Rechtsanwalt Rainer Elfferding für seinen Mandanten
Carsten O. vor der 1. Großen Strafkammer verlas. "Ich war nicht
begeistert, aber er war mein Freund, deshalb stimmte ich zu." Die
Entscheidung habe er später sehr bereut. "Ich wollte nie etwas mit
Drogen zu tun haben", heißt es in der Erklärung weiter. Kokain
hielt er nach eigenen Angaben für keine gefährliche Droge, weil
"sie in besseren Kreisen konsumiert" wurde. Was das weiße
Pulver für Auswirkungen habe kann, habe er erst später mitbekommen.
"Olaf K. und die anderen zogen sich bei jeder Gelegenheit eine Linie
ein", so der Wortlaut der Erklärung. Sein Freund sei
anschließend ein völlig anderer Mensch gewesen. "Er litt unter
Größenwahn und Allmachtsgefühlen." Der Umgang mit dem
früheren Abgeordneten der Stadt Neuruppin sei in solchen Situationen nicht
leicht gewesen. "Das habe ich ihm auch mal gesagt, seit dem hat er mich
nie wieder um die Übernahme eines Drogengeschäftes gebeten."
Allerdings hatte Carsten O. mittlerweile einen eigenen Kundenstamm aufgebaut.
Dazu soll auch ein Mann aus Potsdam gehören, den er im Gefängnis
kennen gelernt hatte. Der 36-jährige Angeklagte ist wegen der
Förderung von Prostitution vorbestraft. Am zweiten Prozesstag kritisierte
Rechtsanwalt Elfferding die "willkürliche Auswahl der
Angeklagten". Sein Mandant fühle sich nicht als Mitglied einer Bande,
sondern als Gesellschafter einer Firma, sagte der Verteidiger von Carsten O.
Der 36-Jährige gilt neben Olaf K. als Hauptangeklagter. Nach eigenen
Angaben will er nur etwas mit drei der sechs in der Anklageschrift
erwähnten Spielotheken zu tun gehabt haben. Dass dort illegales
Glücksspiel betrieben wurde, sei ihm "nicht bewusst gewesen", so
der Angeklagte. Deshalb habe er auch nie geahnt, dass er sich strafbar macht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Mitglieder der XY-Bande rund
eine Million Euro mit dem verbotenen Glücksspiel verdient haben. Weitere
1,4 Millionen Euro flossen durch den Kokainhandel in die Geldbörsen der
Angeklagten. Im Prozess kritisierte der gelernte Elektromonteur Carsten O.,
dass er auf der Fahrt vom Gefängnis in Brandenburg an der Havel zum
Gericht nach Neuruppin gefesselt transportiert werde. Dieser Umgang sei
für ihn eine Vorverurteilung. Auch der Bürgermeister der Stadt
Neuruppin, Jens-Peter Golde, habe mit einer Pressemitteilung zu dieser Stimmung
beigetragen. Eine Firma für Öffentlichkeitsarbeit hatte am ersten
Prozesstag eine Erklärung des Bürgermeisters vor dem Gerichtssaals
verteilt. Darin heißt es unter anderem, dass die Bürger der Stadt
Neuruppin nach der Festnahme der Bande im August vorigen Jahres aufgeatmet
haben. "Dieses Verhalten des Bürgermeisters ist eine
Ungeheuerlichkeit", sagte Rechtsanwalt Rainer Elfferding. Nach seiner
Ansicht sei das "der offene Versuch" Einfluss in den Prozess zu
nehmen. Deshalb forderte der Verteidiger: "Der Bürgermeister
gehört unter Beobachtung des Verfassungsschutzes." Der Vorsitzende
Richter Gert Wegner versicherte dem Verteidiger, dass er sich vom
Bürgermeister der Stadt nicht beeinflussen lasse. "Herr Gaude soll
auch bitte nicht versuchen, mit uns Kontakt aufzunehmen", appellierte der
Vorsitzende in Richtung Rathaus. Der Prozess wird an diesem Dienstag vor dem
Landgericht Neuruppin mit der Befragung von Polizeibeamten fortgesetzt.
Für dem 24. Mai hat der Hauptangeklagte Olaf K. angekündigt, sich zu
den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu äußern.
Montag, 09. Mai 2005 (18:00) |
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Märkische Oderzeitung |
Hauptangeklagter im Neuruppiner XY-Prozess
legte Teilgeständnis ab
Neuruppin (MOZ) Vor dem Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) war am
Dienstag mit Spannung ein angekündigtes Geständnis des Chefs der
XY-Bande erwartet worden. Die Einlassung des 36-jährigen Olaf K. fiel nach
Ansicht der Staatsanwaltschaft jedoch mehr als dürftig aus. Der
frühere CDU-Politiker und Stadtverordnete gab nur solche Informationen
preis, die die Ermittler längst kannten. Das Angebot klingt mehr als
verlockend. Wenn sich Olaf K. zu einer Beichte durchringen würde,
könnte der Vorsitzende Richter Gert Wegner bei der Höhe der
Gefängnisstrafe eine Grenze festsetzen. Der Vorschlag kreiste um die zehn
Jahre. Offenbar hat der 36-jährige Angeklagte aus Neuruppin aber mit einem
besseren Vorschlag gerechnet. Nach zähen Verhandlungen schlägt er mit
seinen Rechtsanwälten Wolfgang Panka und Günther König die
Offerte aus. Die große Beichte endet deshalb nicht als Paukenschlag,
sondern als leiser Trommelwirbel. Um dennoch in den Genuss einer milderen
Strafe zu kommen, macht der Angeklagte Zugeständnisse und plaudert vage
über seine ausgiebigen Geschäfte mit illegalen Drogen. Die
Einzelheiten ohne Neuigkeitswert trägt Rechtsanwalt König aus einem
Schreiben des Angeklagten vor. Selber reden will Olaf K. an diesem vierten
Verhandlungstag nicht. Ohnehin gibt sich der Mann mit dem kahl rasierten Kopf
als bescheiden. Seine Partner im Geschäft um verbotene Drogen, illegales
Glücksspiel und Prostitution will er nicht mit Namen nennen. Jeder solle
seine eigene Chance haben, sich zur Sache zu äußern,
heißt es da. Und er lässt keinen Zweifel daran, dass längst
nicht alle Mitglieder der XY-Bande gefasst sind: ... einige sitzen im
Saal, andere nicht ... In die Welt von Glamour, Sex und Kokain will K.
vor sieben Jahren durch einen Zufall geraten sein. Als im März 1998 seine
Bowlingbahn durch den Absturz einer Zwischendecke zerstört wird, macht er
die Bekanntschaft von Uwe L. Er hat mich gefragt, ob ich ihm ein Kilo
Kokain besorgen könnte, liest der Rechtsanwalt vor. Damals
habe ich mich damit getröstet, dass Kokain eine Edeldroge ist, nicht so
ein Zeug wie Heroin. Wie Olaf K. an das Rauschgift kommt, will er nicht
bis ins Detail sagen. Offenbar verfügt der frühere Stadtverordnete
aber über vorzügliche Kontakte nach Holland. Von dort bezieht er das
Rauschgift gleich kiloweise. Namenlose Händler liefern den Stoff bis an
seine Haustür. Anschließend wird das weiße Pulver mit
Milchpulver gestreckt. So macht die XY-Bande gleich doppelten Gewinn. Einige
Gramm behält der 36-Jährige für den eigenen Konsum. Was K. in
seiner halbherzigen Beichte verschweigt, sind die rüden Umgangsformen.
Dealer, die ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, werden bedroht, erpresst,
misshandelt. Die Bekanntschaft mit den Schlägern des Schutztrupps macht
etwa ein Tankstellenpächter aus Neuruppin. Weil dessen Sohn offene
Rechnungen hat, will die Bande das Geschäft des Vaters in Brand stecken.
Eine Explosion der Benzin-Depots kann nur verhindert werden, weil der Vater
mehrere 10000 Euro zahlt. Staatsanwalt Kai-Uwe Scholz ist überzeugt, dass
die kriminelle Vereinigung mehr als 2,4 Millionen Euro mit verbotenen Drogen
und illegalem Glücksspiel verdient hat. Der Angeklagte Olaf K. kommt bei
seiner Rechnung auf einen wesentlich geringeren Gewinn. 250000 Euro, so
heißt es in seiner schriftlichen Aussage, habe die Bande für Drogen
kassiert. Von dem Geld soll nicht nur K. profitiert haben. Für den
nächsten Verhandlungstag am Montag ist ein Zeuge der besonderen Art
angekündigt. Mario L. gilt als Kronzeuge. Weil er bei den Ermittlern
umfangreich über die Strukturen der Bande plauderte, wurde er ins
Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes aufgenommen. Mit neuem Namen und
neuem Wohnort soll er künftig vor Repressalien aus dem Dunstkreis der
XY-Bande geschützt werden. Die nächsten Jahre muss Mario L.
einst selbst Dogenhänder in Neuruppin jedoch zunächst im
Gefängnis verbringen. Er war im Sommer 2004 zu einer zehnjährigen
Haftstrafe verurteilt worden. Diese Höhe gibt einen Ausblick darauf, dass
Olaf K. bei einer Verurteilung mit deutlich mehr rechnen muss. Die Chance auf
einen Handel mit der 1. Großen Strafkammer hat er jedenfalls am Dienstag
verspielt.
Dienstag, 24. Mai 2005 (15:26) |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Auf den Zeugen wird verzichtet
XY-Prozess: Gericht sagt heutigen Verhandlungstag ab
NEURUPPIN Der Saal war voll, aber viel bekamen die Zuschauer des gestrigen,
elften Verhandlungstages im XY-Prozess vor dem Neuruppiner Landgericht nicht zu
sehen. Stefan I., im Januar wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft
verurteilt, inzwischen aber wieder auf freiem Fuß, sagte als Zeuge aus.
Er bestätigte, was der Angeklagte Carsten O. bereits zugegeben hatte: dass
es mehrere Drogendeals zwischen ihm und O. in Potsdam gegeben habe. Indes
konnte er nur bei einem Kokaingeschäft - er kaufte damals 500 Gramm der
Droge zu einem Preis von 3000 Mark - exakt sagen, wann es stattgefunden haben
soll. Überdies habe er mit genauen Angaben über Daten,
Übergabeorte , Mengen und Preise nicht dienen können, so
Justizsprecher Frank Jüttner. Heute sollte der zwölfte
Verhandlungstag im Prozess gegen die Neuruppiner XY-Bande im Landgericht
stattfinden. Doch die Erste Große Strafkammer hat ihn kurzfristig
abgesagt. Hauptsächlich, weil alle Prozessbeteiligten sich geeinigt haben,
dass man auf die Zeugenvernehmung von Mike I., dem Bruder von Stefan I., gut
und gern verzichten könne. In Anbetracht des Teilgeständnisses, das
Carsten O. abgelegt hatte, versprach sich wohl niemand einen Erkenntnisgewinn
durch diesen Zeugen. Der XY-Prozess geht am kommenden Montag weiter, dann unter
anderem mit der Anhörung eines Gutachters, der sich mit dem Angeklagten
Sandy B. befasst hat. Auf Antrag von B.s Anwalt Veikko Bartel soll die Frage
geklärt werden, ob der 31-jährige Sandy B. überhaupt oder nur
eingeschränkt schuldfähig ist. Der Angeklagte hatte angegeben, schwer
kokainabhängig zu sein, wodurch die Straftaten - der Kauf von
größeren Mengen Kokain und der Verkauf an Kleinabnehmer -
befördert worden seien. kat
Märkische Allgemeine Zeitung 14.06.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Süchtig nach Drogencocktails
Gutachter bescheinigt Abhängigkeit
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Der psychiatrische Gutachter Alexander Böhle aus Berlin hat
Sandy B., einem der neun Angeklagten im Prozess gegen die XY-Bande vor dem
Neuruppiner Landgericht, gestern ein "Abhängigkeitssyndrom von
multiplen Substanzen" bescheinigt. B. sei schwer drogenabhängig
gewesen, sowohl von Heroin als auch von Kokain, Amphetaminen, Tabletten und
Marihuana. Er sei momentan abstinent und werde psychiatrisch betreut. Ohne
diese Betreuung und in seinem gewohnten Umfeld würde er "sehr
wahrscheinlich sehr schnell rückfällig" werden.Weder das Gericht
noch B.s Verteidiger hatten danach noch Fragen an den Gutachter Böhle.
Hintergrund ist der Versuch von Sandy B.s Anwalt Veikko Bartel, für seinen
Mandanten eine Strafminderung wegen verminderter Schuldfähigkeit zu
erhalten. Es könnte indes auch passieren, dass das Gericht anweist, den
31-Jährigen in eine Entziehungsanstalt einzuweisen. Auch der
mutmaßliche Kopf der XY-Bande Olaf Kamrath will eine verminderte
Schuldfähigkeit zuerkannt haben - ebenfalls wegen schwerer Drogensucht. Ob
für ihn ebenfals ein Gutachter bestellt wird, ist noch nicht entschieden.
Die Vernehmung des Zeugen Uwe L., der am 7. Juni im XY-Prozess über
große Kokaingeschäfte mit Olaf Kamrath und anderen Angeklagten
ausgesagt hatte, hat vermutlich noch ein Nachspiel. Der Verteidiger von Carsten
O., Rainer Elferding, der Uwe L. damals fast zwei Stunden lang ins
Kreuzverhör genommen hatte, will zusätzliche Zeugen aus den Reihen
von Staatsanwaltschaft und Ermittlern hören, um zu beweisen: Uwe L. habe
vor Gericht gelogen. L. hatte vehement bestritten, einen Handel mit der
Staatsanwaltschaft gemacht zu haben - Aussage gegen Kamrath und Carsten O.
gegen ein mildes Urteil im eigenen Verfahren. Nach Überzeugung von O.s
Verteidigung habe es aber doch einen Handel gegeben. Uwe L. habe demnach, so
Elferding, Kamrath und Carsten O. belastet, um sich ein mildes Urteil zu
erkaufen und sich womöglich auch zu rächen. Die Staatsanwaltschaft
soll sich zu den Vorwürfen in der nächsten Woche äußern.
Märkische Allgemeine Zeitung 21.06.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Briefe an Kamraths Freunde
NEURUPPIN War Olaf Kamrath in den Jahren 1999 bis 2003 wirklich so stark
kokainabhängig, wie er vor Gericht behauptet hat? Bevor die Erste
Große Strafkammer des Landgerichtes Neuruppin, in der der so genannte
XY-Prozess läuft, einen Gutachter zur Klärung bestellt, recherchiert
sie erst einmal bei Kamraths Sport- und Parteifreunden. Das Gericht hat den
Sportverein Union Neuruppin und den CDU-Stadtverband Neuruppin per Brief um
Hilfe gebeten. Die Unioner - Kamrath war bis zu seiner Verhaftung im August
2004 dort Präsident und Spieler - sollen Unterlagen über alle
Spieleinsätze und Vorstandssitzungen in diesem Zeitraum einreichen. Das
bestätigte Markus Fetter. "Ein Großteil der Unterlagen befindet
sich aber seit August 2004 bei der Staatsanwaltschaft", sagt er. Was noch
da sei, werde der Verein zur Verfügung stellen. Vom CDU-Stadtverband will
die Kammer wissen, an welchen Sitzungen Kamrath von 1999 bis August 2003
teilgenommen hat. Kamrath ist im Herbst 2003 in die Partei eingetreten.
Märkische Allgemeine Zeitung 28.06.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Maskiert in den Zeugenstand
Der Verdeckte Ermittler sagte im XY-Prozess unter Ausschluss der
Öffentlichkeit aus
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Als der Zeuge im Gerichtssaal erschien, setzten die Verteidiger von
Olaf Kamrath und Carsten O. demonstrativ ihre Sonnenbrillen auf. Dunkle
Gläser als Zeichen des Protestes. Zuvor hatten die Anwälte,
insbesondere O.s Verteidiger Rainer Elferding, vergeblich mit allen
juristischen Finessen dagegen gekämpft, dass der Verdeckte Ermittler gegen
die XY-Bande nur maskiert - Bart, Perücke, Brille - unter seinem Tarnnamen
und unter Ausschluss der Öffentlichkeit im XY-Prozess vor dem Neuruppiner
Landgericht aussagen sollte. Doch der Vorsitzende Richter Gert Wegner
ließ die komplette Tarnung zu. Der Polizeispitzel, der anderthalb Jahre
versucht hatte, die XY-Bande zu unterwandern, gefährde anderenfalls nicht
nur sich selbst, sondern auch seine weiteren Einsätze. Mit dieser
Begründung hatte das Bundesinnenministerium die Notwendigkeit des totalen
Inkognitos des BKA-Beamten vor Gericht begründet. Richter Wegner folgte
der Argumentation. Das Bundeskriminalamt hatte den Verdeckten Ermittler auf
Bitten des Landeskriminalamtes im September 2000 in Neuruppin eingesetzt.
Getarnt als der Weinimporteur Achim Nickel, erschien der Polizeibeamte in
Frankys Bar, dem Stammlokal der Bande. Er habe geschäftlich jetzt viel in
Neuruppin zu tun und sei deshalb hier auf Wohnungssuche, erzählte der
angebliche Geschäftsmann dort. Zwei weitere Verdeckte Ermittler des BKA
waren nur zu dem Zweck eingesetzt, den Hintergrund für diese Legende zu
bilden. Mit der Mär von der Wohnungssuche machte sich der Spitzel an
Carsten O., damals Inhaber eines Immobilienbüros, heran. Zu O. hatte er
auch den besten Kontakt. Er fuhr sogar gemeinsam mit ihm zum Formel-1-Rennen
nach Melbourne, Australien. Doch große Geheimnisse über
Drogengeschäfte oder Glücksspiel-Tricks ließ sich O. nicht
enlocken, ebenso wenig wie die anderen XY-Leute, die von an Anfang an
misstrauisch gewesen seien. So konnte der BKA-Mann gestern auch nur aussagen,
dass er "in keinem Fall", so Gerichtssprecher Frank Jüttner
anschließend, Zeuge von Drogengeschäften oder Gesprächen
darüber wurde. Wohl aus diesem Grund zog das Landeskriminalamt den
Ermittler im Februar 2002 wieder ab. Ob es sich bei der XY-Bande um eine
kriminelle Vereinigung gehandelt hat, darüber konnte der getarnte Zeuge
nur spekulieren. Er gab lediglich an, dass Olaf Kamrath, Carsten O., Frank G.
und Jürgen D. "der harte Kern" der Truppe gewesen seien, dass
Daniel B. ein "Knecht" und Olaf E. lediglich ein Fahrer gewesen seien
und dass Olaf Kamrath immer das letzte Wort gehabt habe. Indes vermutete auch
er, dass Kamrath kokainabhängig gewesen sei. Die zeitweise fahrige und
aufgeregte Art des sonst so ausgeglichenen Geschäftsmannes habe dies
vermuten lassen.
Märkische Allgemeine Zeitung 28.06.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Kaputt durch Kokain
XY-Prozess: Chronik einer Drogenkarriere
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Am Montag hatte die Erste Große Strafkammer des Landgerichtes
Neuruppin im Prozess gegen die XY-Bande noch gerätselt: Warum wollte
Gregor F. (18), früherer Kokainkunde des XY-Angeklagten René N. und
nun ein Zeuge, vor Gericht nicht aussagen? Bei der Polizei hatte er doch noch
bereitwillig über seine Drogenkäufe geredet, René N. als
Dealer identifiziert und weitere Bandenmitglieder belastet. Gestern lieferten
Gregor F.s Familienangehörige eine mögliche Erklärung für
dessen Schweigen. Vielleicht wollte der nicht öffentlich über seine
Drogensucht reden. Eine Sucht, die laut Mutter und Schwester seine Karriere,
seine Gesundheit und schließlich die Familie kaputtgemacht habe.
"Gregor wird noch lange nicht in der Lage sein, sich gesellschaftlich
einzugliedern oder geistige Tätigkeiten zu verrichten", sagte dessen
Mutter Christel F. "Ich glaube, er ist dauerhaft geschädigt."
Mit 14 oder 15 habe Gregor angefangen, Drogen zu nehmen, berichtete gestern
Christel F. Mit den schulischen Leistungen sei es dann bald rapide bergab
gegangen, Gregor habe immer öfter geschwänzt und nicht einmal den
Abschluss der achten Klasse. Mehrere überbetriebliche Lehrausbildungen
habe er abgebrochen. Ständig habe ihr Sohn sie um Geld gebeten, dabei
"auf die Tränendrüse gedrückt". Später habe er
auch die Familie bestohlen, einmal sogar mit der geklauten EC-Karte das Konto
der Mutter abgeräumt. Erst als die Familie den Geldhahn zudrehte und
Gregor F. schließlich vor die Tür setzte, sei der zur Therapie
bereit gewesen. Fünf oder sechs Entgiftungen in der Klinik habe ihr Bruder
bereits hinter sich, schätzte Juliane F. Zwei Therapien habe er
angefangen, so die Mutter, aber nicht zum Schluss durchgehalten. "Er
wollte partout nicht mehr." Immer wieder gab es deshalb im Hause F.
Szenen, bis die Situation im Februar 2004 eskalierte. Ihr Bruder sei total
ausgerastet und mit einem Messer auf seine Familie losgegangen, so Juliane F..
Er habe aufgeregt, fahrig, geradezu bösartig gewirkt, sagte Christel F.
Vermutlich habe er Entzugserscheinungen gehabt. Die Polizei nahm Gregor F. mit,
ließ sich später von Mutter und Tochter Plätze zeigen, an denen
sich Gregor F. aufgehalten hatte. Juliane F. führte die Beamten zur
Wohnung des XY-Angeklagten René N. Obwohl außer den Beamten
niemand von ihrer Stadtrundfahrt im Polizeiwagen wusste, hatte die Sache
für Juliane F. ein Nachspiel. Zwei Tage später habe René N.
sie im Neuruppiner JFZ am Hals gepackt, angeschrien und geschubst: "Du
Schlampe, du hast mich bei den Bullen verpfiffen." Juliane F. vermutet,
ein Polizist habe verraten, dass sie die Ermittler auf René N.s Spur
gebracht hatte. Laut Staatsanwaltschaft hat Gregor F. dies in seiner Vernehmung
gegenüber dem LKA bestätigt.
Märkische Allgemeine Zeitung 06.07.2005 |
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Märkische Oderzeitung |
"Ich habe so lange gezogen, bis nichts
mehr in die Nase passte"
Neuruppin (dpa) Im Verfahren gegen die XY-Bande in Neurupping ist am Montag der
letzte Verhandlungstag vor der Sommerpause. Die Vorwürfe der
Staatsanwaltschaft gegen die neun Angeklagten im Alter zwischen 31 und 40
Jahren sind gewichtig und zeichnen das Bild eines kriminellen Sumpfes:
Gründung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung,
Drogenhandel, der Betrieb eines Bordells und die Organisation illegalen
Glücksspiels. Schweigegeld soll gezahlt worden sein. Der Kokainhandel soll
einen Erlös von 1,4 Millionen Euro erzielt haben. Zeitweise wurde gegen
100 Beschuldigte ermittelt. In mehreren Bundesländern gab es Razzien. Eine
der Hauptfragen des Prozesses ist, wie stark die Kriminalität um den
Hauptangeklagten, den Ex-Politiker Olaf K. (36) organisiert war. Im Mai legte
er ein Teilgeständnis ab und räumte den bandenmäßigen
Drogenhandel ein. Um 22 Kilogramm Kokain soll es sich gehandelt haben. Er
bezifferte seinen Gewinn auf 250000 Euro. Weitere Drogengeschäfte und die
Bildung einer kriminellen Vereinigung stritt er allerdings ab. Bei der
Verbindung zu den anderen Angeklagten soll es sich um eine
"Männerfreundschaft" gehandelt haben. Der Vorwurf einer
kriminellen Vereinigung und die Drogendelikte könnten für K. ein
Strafmaß von bis zu 15 Jahren bedeuten. Im Juni machten die Anwälte
K.s geltend, ihr Mandant sei wegen starker Kokain-Abhängigkeit nur
vermindert schuldfähig. In Spitzenzeiten habe er bis zu zehn Gramm
täglich genommen. "Die Linie wurde stärker, dicker und
länger", sagte der Angeklagte in einer Erklärung. Er habe
"so lange gezogen, bis nichts mehr in die Nase passte". Die Dauer des
Prozesses, der am 9. August fortgesetzt wird, ist noch völlig unklar.
Beobachter gehen davon aus, dass das Verfahren dieses Jahr nicht mehr
abgeschlossen wird.
Märkische Oderzeitung Donnerstag, 07. Juli 2005 (17:51) |
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Märkische Oderzeitung |
Weiterer Beschuldigter der
«XY-Bande» in Untersuchungshaft
Neuruppin (MOZ) In Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) hat die Polizei ein weiteres
Mitglied der XY-Bande festgenommen. Der 37-jährige Ralf S. soll nach
Angaben der Staatsanwaltschaft maßgeblich das illegale Glücksspiel
für die kriminelle Vereinigung organisiert haben. Dabei sollen Steuern im
erheblichen Umfang hinterzogen worden sein, sagte gestern
Oberstaatsanwalt Frank Winter. Warum der Beschuldigte erst jetzt in
Untersuchungshaft kam, erklärt die Staatsanwaltschaft mit dem schwierigen
Nachweis von Steuerhinterziehungen. Gegen neun weitere Mitglieder der Bande
verhandelt das Landgericht Neuruppin seit mehr als zwei Monaten. Gestern
verabschiedete sich die 1. Große Strafkammer zunächst bis zum 8.
August in eine Sommerpause. Bundesweit soll die Bande aus Neuruppin in acht
Spielotheken illegales Glücksspiel betrieben haben. Nach Angaben der
Ankläger verdienten die Beschuldigten dort mehr als eine Million Euro.
Die Spielotheken liefen unter der Regie von Ralf S., berichtete
Oberstaatsanwalt Winter über den jetzt inhaftierten Tatverdächtigen.
Darüber hinaus flossen den Angaben zufolge 1,3 Millionen Euro für
illegale Drogen vor allem Kokain. Die Staatsanwaltschaft will gegen den
37-jährigen Ralf S. nun so schnell wie möglich Anklage
vor dem Landgericht in Neuruppin erheben. Der Prozess gegen seine früheren
Geschäftspartner weitere sich unterdessen aus. Die 1. Große
Strafkammer hat gestern Termine bis zum 20. Dezember vergeben.
Märkische Oderzeitung Montag, 11. Juli 2005 (13:09) |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Schwerkrank in den Zeugenstand
XY: Vernehmung über Kokainverkauf an Minderjährige musste abgebrochen
werden
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Es war ein Bild des Jammers, das die Zeugin bot. Blass,
schmerzgebeugt, eine Hand auf den Leib gepresst - so schleppte sich Steffi I.
gestern ins Neuruppiner Landgericht, um im XY-Prozess auszusagen. Sie sei
gerade erst operiert worden und habe noch drei Wochen Bettruhe, teilte sie auf
Nachfrage mit. Die Verteidiger waren empört. Ihr Zorn darüber, dass
man die 20-Jährige trotz ihres angegriffenen Gesundheitszustands von
Dresden anreisen ließ, um als Belastungszeugin aufzutreten, entlud sich
in Richtung des Potsdamer Rechtsanwaltes Henry Timm. Der hätte als
Zeugenbeistand die Vernehmung unterbinden müssen. "Das geht doch so
nicht", entrüstete sich René N.s Verteidigerin Marianne
Zagajewski. Doch Rechtsanwalt Timm sah keinen Grund, die Zeugenbefragung
abzubrechen. Es sei Steffi I.s Wunsch, auszusagen, um "die Sache hinter
sich zu bringen", erklärte er. Sie werde mitteilen, wenn es nicht
mehr gehe. Nach nur wenigen Minuten brauchte Steffi I. dringend eine
Unterbrechung. Sie war trotz Pause nicht mehr vernehmungsfähig. Wie ein
Rohrspatz schimpfte Carsten O.s Verteidiger Mirko Röder in der Pause auf
Zeugenbeistand Henry Timm: "Ist der Mann überhaupt Anwalt?" Der
Vorsitzende Richter Gert Wegner versuchte die Wogen zu glätten - doch die
Verteidigung blieb aufgebracht. Richter Wegner verkündete
schließlich, Steffi I.s Zeugenvernehmung werde ausgesetzt, bis sich die
20-Jährige wieder fit genug fühlt. Eine Geduldsprobe für die
Angeklagten Sandy B. und René N., die durch Steffi I.s Aussage stark
belastet werden. Von beiden will die junge Frau, damals noch ein Mädchen
von 15, 16 Jahren, Kokain gekauft haben - zeitweise sogar täglich.
Drogenverkauf an Minderjährige wird besonders hart bestraft. Wegen der
Drogenkäufe läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen Steffi I.,
dessen Ausgang nach Auskunft der Staatsanwaltschaft "noch offen ist".
Am Nachmittag saßen nacheinander zwei Kriminalkommissare des
Landeskriminalamtes (LKA) im Zeugenstand. Weil sich Zeuge Gregor F. in der
vergangenen Woche auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hatte, sollten die
Ermittler nun sagen, was Gregor F. in seinen polizeilichen Vernehmungen
ausgesagt hatte. Auch F. war ein minderjähriger Drogenkonsument. Er bezog
sein Kokain vorwiegend von René N., aber wohl auch von Sandy B. Beide
erweckten den Argwohn der Verteidigung. Grund: Sie versicherten, Gregor F.
darauf hingewiesen zu haben, dass er durch seine Aussagen vom Zeugen zum
Beschuldigten geworden sei und somit das Recht auf einen Anwalt habe. Im
Vernehmungsprotokoll taucht der Vermerk über diese zwingende Belehrung
indes nicht auf. Der XY-Prozess wird nach der Sommerpause am 9. August
fortgesetzt.
Märkische Allgemeine Zeitung12.07.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Erneut XY-Mitglied in Haft genommen
Sommerpause in spektakulärem Prozess
NEURUPPIN Kurz vor Beginn der Sommerpause im Prozess gegen die XY-Bande in
Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) ist ein weiterer Verdächtiger in
Untersuchungshaft genommen worden. Dem 37-jährigen Geschäftsmann Ralf
S. wird vorgeworfen, in acht Spielotheken in Neuruppin und anderen Orten
illegales Glücksspiel mitorganisiert zu haben, teilte die
Staatsanwaltschaft gestern mit. Ralf S. - in mehreren Glücksspielfirmen
Partner des mutmaßlichen Bandenchefs Olaf Kamrath und des ebenfalls
angeklagten Jürgen D. - stand am Tag der Großrazzia in Neuruppin auf
der Liste der Verdächtigen, wurde aber damals nicht festgenommen.
Inzwischen gebe es aber neue Erkenntnisse über seine Tatbeteiligung, so
Oberstaatsanwalt Frank Winter gegenüber der MAZ. "Es besteht nun
wegen der höheren Straferwartung eine Fluchtgefahr." Der Haftbefehl
wurde am Freitag erlassen und sofort vollstreckt. Im Gegensatz zu den neun
Angeklagten im so genannt XY-Prozess werden Ralf S. keine Drogengeschäfte
vorgeworfen. Er soll aber "in ganz erheblichem Umfang" Steuern
hinterzogen und gemeinsam mit anderen Bandenmitgliedern illegales
Glücksspiel betrieben haben. S. wird auch die Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung vorgeworfen. In Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen
die XY-Bande sitzen nun sieben Männer in Untersuchungshaft. Das Verfahren
gegen den jetzt inhaftierten Ralf S. war aus dem derzeit vor der 1.
Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin laufenden Prozess
abgetrennt worden. Gestern hörte das Gericht weitere Zeugen zu den
Drogenvorwürfen. Diesmal ging es - wie schon in der Vorwoche - um den
Verkauf von Kokain an minderjährige Neuruppiner. Diesem Rauschgifthandel
sollen sich die Angeklagten Sandy B. und René N. schuldig gemacht haben.
Das Verfahren wird nach der Sommerpause am 9. August fortgesetzt. "Ein
Ende ist noch nicht absehbar", sagte Landgerichtssprecher Frank
Jüttner. Insgesamt gab es bisher 19 Verhandlungstage , an denen 22 Zeugen
und ein Sachverständiger gehört wurden. Fünf der Angeklagten
haben speziell zu den Drogengeschäften Teilgeständnisse abgelegt,
darunter Bandenchef Olaf Kamrath. Vor dem Landgericht müssen sich neun
Angeklagte der XY-Bande im Alter von 31 bis 40 Jahren verantworten. Ihnen wird
vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet und unterstützt zu
haben. Zudem soll die Bande mit Drogen gehandelt, ein Bordell betrieben und
illegales Glücksspiel organisiert haben. Ihren Namen erhielt die Bande,
weil ihre Mitglieder auf den Autonummernschildern die Buchstabenkombination XY
hinter dem Ortskennzeichen Ostprignitz-Ruppin führten. MAZ
Märkische Allgemeine Zeitung 12.07.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Prozess um "XY-Bande" geht morgen
weiter
Weitere Zeugenbefragung / Erstes Urteil bald erwartet
Neuruppin - Nach einer vierwöchigen Sommerpause wird der Prozess gegen die
"XY-Bande" in Neuruppin morgen fortgesetzt. Das Landgericht will zwei
Zeugen anhören, darunter die Ex-Freundin eines Angeklagten.
"Möglicherweise wird schon kommende Woche das Verfahren um einen der
Angeklagten vom Hauptverfahren abgetrennt", sagte Gerichtssprecher Frank
Jüttner heute. Dann könnte schon bald das erste Urteil fallen.
Für das Hauptverfahren sind allerdings noch zahlreiche Verhandlungstage
bis zum 20. Dezember eingeplant. In dem Prozess müssen sich neun
Mitglieder der "XY-Bande" im Alter von 31 bis 40 Jahren verantworten.
Ihnen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet und
unterstützt zu haben. Außerdem sollen sie mit Drogen gehandelt, ein
Bordell betrieben und illegales Glücksspiel organisiert haben. Ihren Namen
erhielt die Bande, da ihre Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer Autos die
Buchstabenkombination XY hinter dem Ortskennzeichen von Neuruppin
(Ostprignitz-Ruppin) führten. dpa
Märkische Allgemeine Zeitung 08.08.2005 |
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Märkische Oderzeitung |
Sommerpause beendet: Prozess um die
"XY-Bande" fortgesetzt
Neuruppin (ddp) Nach mehrwöchiger Ferienunterbrechung hat das Landgericht
Neuruppin am Dienstag den Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der so
genannten XY-Bande wieder aufgenommen. Im größten Prozess gegen die
organisierte Kriminalität in Ostdeutschland liegen 18 Verhandlungstage
hinter dem Vorsitzenden Richter Gert Wegner und seinem Team. 21 Zeugen sagten
bislang aus. Doch wie lange der Prozess noch dauert, steht in den Sternen. Die
Staatsanwaltschaft hat dem Gericht über 100 Zeugen benannt. Neun
mutmaßlichen Mitgliedern der "XY-Bande" im Alter zwischen 30
und 43 Jahren wird in der Anklageschrift Kokainhandel, Gründung und
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, illegales Glücksspiel,
Erpressung sowie Betreiben eines Bordells vorgeworfen. Der Handel mit Kokain,
das laut Anklageschrift ab 1997 in Gaststätten in Berlin, Neuruppin und an
Autobahnraststätten übergeben wurde, soll den Männern einen
Gewinn in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingebracht haben. Der
Staatsanwaltschaft zufolge war die Gruppe hierarchisch organisiert und nach au
en abgeschottet. Die Angeklagten hätten sich eigene Siegelringe
angefertigt und sich untereinander als "Familie" bezeichnet. Auf den
Nummernschildern ihrer Nobelkarossen führten sie hinter dem
Ortskennzeichen die Buchstaben XY, worauf der Bandenname zurückgehe. Als
Rädelsführer nennt die Ermittlungsbehörde Olaf K., Carsten O.
und Jürgen D.. Olaf K. und Carsten O. legten schon Teilgeständnisse
ab. Der mutmaßliche Bandenboss Olaf K. ließ durch seinen
Verteidiger verlesen, als "Mitglied einer Bande" unerlaubt mit Drogen
gehandelt zu haben. Nach seiner Schätzung haben insgesamt 22 Kilogramm
Kokain den Besitzer gewechselt. Dabei wurde ein Gewinn von 250 000 Euro
erzielt, von dem jedoch nicht nur er profitierte. "Ich habe gegen
Strafgesetze verstoßen", wurde K. ferner zitiert. Als Konsequenz
legte der CDU-Kommunalpolitiker sein Abgeordneten-Mandat in der Neuruppiner
Stadtverordnetenversammlung nieder und trat aus der Partei aus. Die
Anklagepunkte Bildung einer kriminellen Vereinigung, unerlaubtes
Glückspiel und Bestechung wies er jedoch zurück. Er ließ sich
aber mit den Worten zitieren: "Wenn man so will, waren wir eine
Familie". Auch Carsten O. räumte in einer von seinem Anwalt
verlesenen Erklärung den gegen ihn erhobenen Vorwurf des Drogenhandels ein
und belastete gleichzeitig Olaf K.. Er stritt aber ebenfalls ab, Mitglied einer
Bande gewesen zu sein. Zum weiteren Verlauf des Prozesses sagt Jüttner, es
müsse abgewartet werden, ob die neun Angeklagten weitere Angaben machten.
Dies "sieht nicht so aus", fügt er hinzu. Deshalb würden
die Zeugenvernehmung und die Beweisaufnahme "vollumfänglich"
ablaufen müssen. Das bedeute für den Prozess ein "Open
end". In Aussicht stehe jedoch, dass am Montag das Verfahren gegen einen
weiteren Angeklagten abgetrennt und gesondert verhandelt werde. Es könne
sein, dass dieser "nur kleinere Geschäfte" mit Drogen gemacht
habe. Zudem lasse sich der Vorwurf gegen ihn, Mitglied einer kriminellen
Vereinigung gewesen zu sein, eventuell nicht erhärten. Das Gericht wolle
sich auch unter anderem mit einem Antrag der Verteidigung zu einer
möglichen Kokainsucht von Olaf K. befassen, führt der Sprecher aus.
Ein psychologisches Gutachten solle klären, ob er eventuell vermindert
schuldfähig sei.
Märkische Oderzeitung Dienstag, 09. August 2005 (16:30) |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Mein Freund, der Dealer
Drogen vom Liebhaber: Zeugin belastet Angeklagten Sandy B. im XY-Prozess
MARION KAUFMANN
NEURUPPIN Mit 15, irgendwann kurz nach der Jugendweihe, hat Caroline M. zum
ersten Mal was eingeworfen. Ecstasy, Cannabis, Koks, Jugendpsychiatrie. Dann,
mit 17, hat sie ihn kennen gelernt: Sandy B., Angeklagter im Neuruppiner
XY-Prozess. "Ich hab ihn ganz dolle geliebt", sagt die heute
23-Jährige. Gestern, am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause, hat
die Zeugin ihren Ex-Freund schwer belastet. Der Dachdecker (heute 32) war
demnach nicht nur ihr Liebhaber, sondern auch ihr Dealer. Sie hätten
öfter zusammen gekifft und gekokst, irgendwann hätte sie dann
regelmäßig Kokain von Sandy B. gekauft. Als das Geld dafür
nicht mehr reichte, habe sie ihre Eltern beklaut und sei
"hobbymäßig" anschaffen gegangen. "Ich kam einfach
nicht von ihm los. Das war schon krankhaft", sagte die junge Frau, die
inzwischen in Hannover lebt. Schlechte Karten für den Ex: M. war damals
noch keine 18. Und Drogenverkauf an Minderjährige wird besonders hart
bestraft. M. war angeblich nicht die Einzige, die Sandy B. mit Drogen versorgt
hat. "Jeden Abend klingelten so drei bis vier Leute, denen hat er dann was
verkooft", so die Zeugin. Die verkaufsfertigen Briefchen habe er in einer
Büchse in seiner Wohnung aufbewahrt. Und offensichtlich ganz gut damit
verdient. Schicke Möbel, teure Autos. "Er lebte nicht schlecht",
so M. Kennzeichen seiner Luxusschlitten: "SB". "Er hatte nie ein
XY-Nummernschild", so M. Ob ihr Ex tatsächlich Mitglied der XY-Bande
um den Ex-Stadtverordneten Olaf Kamrath war, blieb damit unbeantwortet. Man
habe sich zwar gekannt, von einer Bande habe sie aber nichts gewusst.
"Klar gab's Gerüchte, dass der Olaf mit Drogen handelt, aber selbst
gesehen habe ich das nie", so M. An eines konnte sich die 23-Jährige
jedoch gut erinnern: "Der Sandy ging immer rüber ins Blue Banana
(einer der Treffpunkte der Bande. Anm. d. Red.). Wenn er zurückkam, hatte
er das Zeug dabei. Päckchen, so groß wie ein Tennisball." Sie
habe lange gezögert, ob sie aussagen solle. Aus Angst, ihren Ex
wiederzusehen. "Schließlich habe ich ihn ja immer noch sehr
lieb." Auch vom Angeklagten René N. (35) will die zierliche Frau
Drogen gekauft haben. Dessen Verfahren, so der gestrige Beschluss der Richter,
wird vom Prozess abgetrennt. Bereits am Montag könnte den Zimmerer sein
Urteil erwarten. Olaf Kamrath hingegen muss sich noch etwas gedulden. Erst in
zwei Wochen wird entschieden, ob ein Gutachter die psychische Verfassung des
mutmaßlichen Bandenchefs und Ex-CDU-Mitglieds einschätzen darf. Weil
Kamrath angeblich an Platzangst leide und ihm die lange Fahrt zur Verhandlung
in einem engen Fahrzeug nicht zugemutet werden könne, wurde er inzwischen
von der JVA Cottbus nach Wulkow verlegt.
Märkische Allgemeine Zeitung 10.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Erstes Urteil im Prozess um
"XY-Bande"
Vier Jahre Haft für 35-Jährigen
Potsdam - Im einem der größten Prozesse um organisierte
Kriminalität und Drogenhandel in Ostdeutschland gegen die so genannte
XY-Bande ist ein erstes Urteil verkündet worden. Das Landgericht Neuruppin
verurteilte am Montag einen 35 Jahre alten Mann wegen Drogenhandels,
Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu vier Jahren
Haft und entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren
gegen einen der neun angeklagten Männer im Alter von 31 bis 40 Jahren war
vom großen Prozess gegen die Bande abgetrennt worden. Staatsanwaltschaft
und Verteidigung seien sich einig, dass der angeklagte Arbeitslose ein
Kleindealer sei, sagte der Gerichtssprecher. Die Verteidigung hatte auf zwei
Jahre zu Bewährung plädiert. Der Arbeitslose ist nach Ansicht des
Gerichts schuldig, in 31 Fällen gewerbsmäßig mit Drogen
gehandelt zu haben. Dabei soll er 30 Mal mindestens zwei Gramm Kokain an einen
damals minderjährigen Neuruppiner verkauft haben. Zudem habe er dessen
Schwester geschlagen. Bei einer Razzia war neben Drogen auch ein Schlagring bei
dem Mann gefunden worden. dpa
Märkische Allgemeine Zeitung 15.08.2005 |
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Märkische Oderzeitung |
Gericht fällt erstes Urteil im
XY-Prozess Neuruppin
(ddp) Im Prozess gegen die so genannte XY-Bande hat das Landgericht Neuruppin
am Montag ein erstes Urteil gefällt. Der 35-jährige René N.
aus Neuruppin muss wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels,
Körperverletzung und Besitz eines Schlagrings für vier Jahre in Haft,
wie der Vorsitzende Richter Gert Wegner bei der Urteilsverkündung sagte.
Zuvor war das Verfahren gegen René N. abgetrennt worden, nachdem die
Strafkammer den Anklagepunkt Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
fallen gelassen hatte. Der Prozess gegen die XY-Bande gilt als das bislang
größte Verfahren gegen die organisierte Kriminalität in
Ostdeutschland. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf zwei Jahre mit
Bewährung plädiert. N. Vergehen würden nicht so schwer wiegen
und hätten daher auch nicht im Verfahren gegen die vermeintliche XY-Bande
mitverhandelt werden dürfen. Anwältin Sylvia Frommhold kündigte
an, in Revision gehen zu wollen. Wegner zufolge hat der arbeitslose Zimmerer
2002 und 2003 in insgesamt 30 Fällen jeweils 2 Gramm zu jeweils 40 Euro an
einen jungen Mann verkauft. Dass dieser minderjährig gewesen sei, sei N.
"völlig egal" gewesen. Er habe damit zur Beeinträchtigung
des Sozialverhaltens und der Gesundheit des damals 16- beziehungsweise
17-Jährigen beigetragen. Dieser sei jetzt "kaputt". Laut Wegner
hatte die Schwester des Minderjährigen René N. bei der Polizei
angezeigt, woraufhin dieser die Frau in einer Neuruppiner Discothek aus Rache
geschlagen habe. Bei einer Durchsuchung der Wohnung von N. im August 2004 hatte
die Polizei laut Wegner und Staatsanwalt Kai-Uwe Scholz noch 19 Tütchen
mit jeweils 0,5 Gramm Kokain, 8 Tütchen mit jeweils einem Gramm
Amphetamin, 54 Ecstasy-Pillen, einen Schlagring sowie 975 Euro sichergestellt.
800 Euro stammten aus dem Drogenhandel. Die Betäubungsmittel hat N. nach
eigenen Angaben aus Berlin erhalten. René N., der unter anderem bereits
wegen Körperverletzung vorbestraft ist, hatte in einem schriftlichen
Geständnis vor Gericht und bei der Polizei eingeräumt, zur
Finanzierung der eigenen Sucht mit Drogen gedealt zu haben. Die von seiner
Verteidigerin Frommhold deshalb angeführte Steuerungsunfähigkeit
ließ die Strafkammer nicht gelten. N. habe in einem
"eingeschliffenen System fortlaufend Kokain verkauft - unabhängig von
seinem eigenen Zustand", hob Wegner hervor. Das Verfahren gegen die
übrigen acht mutmaßlichen Mitglieder der Bande wird am Dienstag mit
Zeugenanhörungen fortgesetzt. Den Männern wird Kokainhandel,
Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, illegales
Glücksspiel, Erpressung sowie Betreiben eines Bordells vorgeworfen. Der
Drogenhandel soll einen Gewinn in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingebracht
haben. Der Prozess läuft bereits seit Anfang Mai. Wie lange er noch
dauert, ist ungewiss. Am 23. August steht möglicherweise eine weitere
Verfahrens-Abtrennung an.
Märkische Oderzeitung Montag, 15. August 2005 (17:25) |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
XY - abgetrennt
Vier Jahre Haft für René N.: Freunde und Verteidigerinnen sind
geschockt
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Schock. Vier Jahre Haft. Die beiden Verteidigerinnen sind wie vom
Donner gerührt, im Zuschauerraum verlieren Freunde des Angeklagten
kurzzeitig die Fassung. Zwei Mädchen brechen in Tränen aus. Die drei
Staatsanwälte schauen zufrieden drein. Eben hat Richter Gert Wegner das
erste Urteil im XY-Prozess im Neuruppiner Landgericht verkündet. Der
arbeitslose, mehrfach vorbestrafte Zimmerer René N. (35) soll für
vier Jahre ins Gefängnis - abzüglich der zehn Monate U-Haft, die er
bis Juli abgesessen hatte. Vier Jahre Haft hatte Staatsanwalt Kai-Uwe Scholz in
seinem Plädoyer gefordert - wegen gewerbsmäßigen Handels mit
Drogen, wegen Drogenverkaufs an Minderjährige in mindestens 30
Fällen, wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes.
Verteidigerin Sylvia Frommhold hatte für Bewährung plädiert.
Nicht zuletzt deshalb, weil N. alle Vorwürfe sofort nach seiner Verhaftung
am 18. August vergangenen Jahres zugegeben hatte. Ohne Geständnis
hätte man ihm "nicht mal ansatzweise so viele Taten nachweisen"
können, hatte selbst der Richter eingeräumt. "Ganz klar",
so Frommhold nach dem Urteil, "wir gehen in Revision." René N.
gehört eigentlich gar nicht zur XY-Bande. Deshalb wurde sein Verfahren
auch vom großen Prozess abgetrennt, der Vorwurf der Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung fallen gelassen. N. hatte von der Bande um den
Ex-CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath zwar Drogen bezogen, die aber auf eigene
Rechnung weiterverkauft. Ein Geschäftspartner der Bande, kein Mitglied. Er
hat eingeräumt, in 30 Fällen je zwei Gramm Kokain an den damals
16-jährigen Neuruppiner Gregor F. verkauft zu haben, der stark
kokainabhängig wurde und sich durch die Drogen Gesundheit und Karriere
ruinierte. "Sie haben dazu beigetragen, dass F. jetzt so kaputt ist",
sagte Wegner. Genau deshalb werde der Verkauf von Drogen an Minderjährige
so hart bestraft. Vorgesehen sind mindestens zwei Jahre Haft - pro Fall. Dass
alle Einzelstrafen addiert werden - wie in den USA , das gibt es in Deutschland
nicht. Stattdessen wird eine Gesamtstrafe gebildet, mindestens so hoch wie die
höchste Einzelstrafe. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt N. auf
freiem Fuß. Das Gericht sieht keine Fluchtgefahr. Der XY-Prozess geht nun
mit acht Angeklagten weiter. Einer von ihnen, der Dachdecker Sandy B. (32)
hofft ebenfalls auf Abtrennung seines Verfahrens. Er hat seine
Drogengeschäfte gestanden. Auch er gilt nicht mehr als Mitglied, sondern
als Drogenabnehmer der Bande. Ob B. gesondert verurteilt wird, will das
Landgericht Montag entscheiden.
Märkische Allgemeine Zeitung 16.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Erstes Urteil im XY-Prozess
Vier Jahre Haft wegen Drogenhandels
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Vor dem Neuruppiner Landgericht ist gestern das erste Urteil im so
genannten XY-Prozess verkündet worden. Die Erste Große Strafkammer
unter dem Vorsitz von Gert Wegner verurteilte den Neuruppiner Zimmerer
René N. (35) unter anderem wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels
und Drogenverkaufs an Minderjährige zu vier Jahren Haft. Sie folgte damit
dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Bewährung
gefordert. Sie kündigte sofort nach dem Urteilsspruch Revision an.
René N. wurde zwar am 18. August vergangenen Jahres als Mitglied der
Neuruppiner XY-Bande verhaftet und saß seit dem 3. Mai 2005 als
Bandenmitglied auf der Anklagebank des Landgerichts, zur eigentlichen XY-Bande
um den früheren CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath gehört er aber
nicht. N. war vielmehr ein Drogen-Abnehmer der Bande und verkaufte Kokain,
Speed und Ecstasy auf eigene Rechnung weiter. Der Anklagevorwurf der
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde fallengelassen, das
Verfahren gegen René N. wurde vom großen XY-Verfahren abgetrennt.
Richterspruch nach 90 Minuten W ährend die anderen acht Angeklagten des
XY-Prozesses am gestrigen 20. Verhandlungstag nach einer Stunde wieder
abrückten - teils nach Hause, teils in die Gefängniszellen - ging der
Prozess für René N. weiter. Die Plädoyers waren kurz, das
Urteil fiel nach nur 90 Minuten Beratungszeit des Gerichts. Die Sachlage war im
Grunde auch klar. René N. selbst gab zu, mindestens 30 mal zwei Gramm
Kokain an einen Jugendlichen verkauft und eine Zeugin aus Rache geschlagen zu
haben, weil sie ihn verpfiffen habe. Auch den Illegalen Waffenbesitz - es
handelte sich um einen Schlagring - räumte er ein. Kokainpäckchen und
Kassenbuch Bei der Durchsuchung von N.s Neubauwohnung waren zudem 30
verkaufsfertige Päckchen Kokain, 54 Ecstasy-Pillen, eine Feinwaage,
diverse Drogentütchen und ein Notizbuch mit ellenlangen Listen von Namen
und Euro-Beträgen gefunden worden - vermutlich N.s Kassenbuch. Strittig
war lediglich, wie diese Taten bestraft werden sollten. Für das Gericht
stand außer Frage: Der arbeitslose Zimmerer hat gewerbsmäßig
mit Drogen gehandelt, zum Teil, um die eigene Drogensucht zu finanzieren und -
besonders schwerwiegend: Er hat die Drogen an Minderjährige verkauft hat.
Das sei ihm vermutlich völlig egal gewesen, so Richter Wegner. Er sprach
von einem milden Urteil. "Man hätte da auch noch mehr draufpacken
können." Während die Staatsanwaltschaft sich zufrieden mit dem
Richterspruch zeigte, reagierte die Verteidigung entsetzt - nicht nur die von
René N. Dessen Urteil gilt in Anwaltskreisen als wegweisend für
weitere Sprüche im XY-Prozess. Den Hauptangeklagten wird
gewerbsmäßiger Handel mit zusammen mehr als 50 Kilo Kokain
vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft rechnet für die so genannten
Rädelsführer der Bande mit Haftstrafen von deutlich mehr als zehn
Jahren.
Märkische Allgemeine Zeitung 16.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Der Lauschangriff auf die XY-Bande
Ermittler hörten 114 000 Telefonate ab
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Das Landeskriminalamt (LKA) hat für die Ermittlungen gegen die
Neuruppiner XY-Bande von 2000 bis 2003 insgesamt 114 000 Telefonate
abgehört. Das sagte Gert Wegner, der Vorsitzende Richter der Ersten
Großen Strafkammer am Landgericht Neuruppin, am gestrigen Verhandlungstag
im XY-Prozess. Die Verteidiger mussten ganz schön schlucken: Mit einer so
hohen Zahl hatten sie nicht gerechnet. Schließlich hatten sie noch am
Montag darauf bestanden, dass sie sämtliche abgehörte Telefonate mit
eigenen Ohren hören dürfen, bevor diese im Gerichtssaal verlesen
werden. Gerichtssprecher Frank Jüttner hat schon mal ausgerechnet, wie
lange die Anwälte damit beschäftigt wären, alle Mitschnitte
anzuhören, wenn jedes Telefonat nur eine Minute gedauert hat: 160 Tage,
acht Stunden täglich. Jedes Gespräch abgehört D as LKA hat sich
diese Mühe bereits gemacht. "Man muss nicht jedes Mal dabei sitzen,
aber hinterher jedes aufgezeichnete Gespräch abhören. Das ist ein
erheblicher Aufwand", sagt LKA-Sprecher Toralf Reinhardt. Die Mitglieder
der XY-Bande hätten "schon mehr telefoniert als der normale
Bürger". Die Zahl der abgehörten Gespräche sei aber auch
deshalb so hoch, weil gegen bis zu 100 Leute ermittelt wurde, so Reinhardt. Wie
hoch der Personalaufwand für so umfangreiche Ermittlungen war, wollte der
LKA-Sprecher "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht sagen.
Ein Teil der abgehörten Telefonate sollte am kommenden Dienstag im
XY-Prozess öffentlich gemacht werden. Einige Protokolle hat Richter Wegner
schon an früheren Verhandlungstagen verlesen - mit mäßigem
Erkenntnisgewinn. Prahlereien am Telefon B isher erfuhren die
Prozessbeteiligten und -beobachter vor allem, dass die XY-Leute am Telefon
einen rauen Umgangston pflegten ("Na, du Stinktiert!") und dass sie
gern prahlten ("Na, den hab' ick vielleicht zusammengefaltet").
Gestern wurden keine Gesprächsprotokolle, sondern zwei weitere Zeugen
angehört. Einer der Zeugen war Taxifahrer Jürgen H., ein Kumpel des
Kronzeugen Mario L. Der berichtete, dass Mario L. ihm gegenüber selbst
einmal von einem "Deal" mit der Staatsanwaltschaft gesprochen habe.
Gemeint war offensichtlich eine Aussage gegen die XY-Bande gegen ein mildes
Urteil im eigenen Drogenprozess. Auf Nachfragen des Kamrath-Verteidigers
Hendrik König sagte Jürgen H., er habe in dem Zusammenhang auch das
Wort "Halbstrafe" gehört, damit aber nichts anfangen
können. Die Verteidiger hingegen schon: Von einer Halbstrafe spricht man,
wenn ein Verurteilter die Hälfte seiner Haftzeit verbüßt hat
und der Rest dann zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber würde
aber ohnehin nicht die Staatsanwaltschaft entscheiden, sondern ein Gericht. Die
Neuruppiner Staatsanwaltschaft hat Berichte von einem "Deal" mit
Mario L. auch schon mehrfach als "völligen Quatsch"
zurückgewiesen.
Märkische Allgemeine Zeitung24.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
"Das klang alles ziemlich wild"
XY-Bande prägte das Lagebild der organisierten Kriminalität im Jahr
2004
KATHRIN GOTTWALD
Gleich im zweiten Satz kam der Innenminister auf die XY-Bande. Jörg
Schönbohm berichtete gestern in Potsdam, wie es 2004 um die organisierte
Kriminalität im Land Brandenburg stand. "Das XY-Verfahren war das
herausragendste", so Schönbohm vor der Presse. Das erste Urteil im
XY-Prozess - René N. wurde wegen Drogenverkaufs an Minderjährige in
31 Fällen zu vier Jahren verurteilt - zeige, warum organisierte
Kriminalität so gefährlich ist. "Sie kennt keine Rücksicht
und macht auch nicht vor Kindern Halt", so Schönbohm. Er sprach von
der "50-köpfigen XY-Bande", wobei elf Leute zum "harten
Kern" gehörten. Die anderen seien Zuträger, die "mit
Strafbefehlen oder kleineren Anklagen rausgehen", so Oberstaatsanwalt
Carlo Weber. Er leitet die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte
Kriminalität in Frankfurt (Oder). Die wäre eigentlich für die
XY-Bande zuständig gewesen. Sie hat aber die Ermittlungen Ende 2002
eingestellt, weil es vorn und hinten nicht langte", so Weber. Anfang 2003
gingen neue Hinweise in der Staatsanwaltschaft Neuruppin ein. Die nahm die
Ermittlungen wieder auf. "Da zeigte sich erst das ganze
Ausmaß." Er habe aber "den eingearbeiteten Neuruppiner
Staatsanwälten den Fall nicht mehr wegnehmen" wollen, sagte
Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg. Als Rautenberg von Gerd Schnittcher den
ersten telefonischen Lagebericht zum Fall XY bekam, schickte er zwei seiner
Leute von Brandenburg (Havel) zum Aktenstudium nach Neuruppin. "Das klang
alles ziemlich wild." Beim Landeskriminalamt in Erberswalde (LKA)
ermittelte die Ermittlungskommission "Eiche" fünf Jahre lang
gegen die XY-Bande. Sie bekam je nach Bedarf Verstärkung - verdeckte
Ermittler, Observierer oder Abhörspezialisten. Bis zu sieben verdeckte
Ermittler des Bundeskriminalamtes waren im Einsatz, 114 000 Telefonate wurden
abgehört. "Das war natürlich ein sehr großer
Aufwand", sagte LKA-Chef Dieter Büddefeld der MAZ. An der
Großrazzia am 18. August 2004 waren sogar 400 Polizisten beteiligt. 33
Haftbefehle gegen das organisierte Verbrechen hat es 2004 in Brandenburg
gegeben. Unter den Verhafteten: neun mutmaßliche Mitglieder der XY-Bande
(acht sitzen zurzeit im XY-Prozess auf der Anklagebank) und zwei korrupte
Beamte, die der Bande geholfen haben sollen: Streifenpolizist Uwe N. und
Ex-Liegenschaftsamtsleiter Roger Groth. "Das ist das Wesen der
organisierten Kriminalität: Sie versucht immer, sich Leute in
Behörden oder der Politik zu kaufen", so Schönbohm. Er wies noch
auf eine brandenburgische Besonderheit im organisierten Verbrechen hin: Der
überwiegende Teil der Täter ist deutsch.
Märkische Allgemeine Zeitung 26.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Das große Geschäft mit dem
Spielgeld
Kamrath und Co. sollen mit illegalem Glücksspiel Millionenbeträge
eingenommen haben
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Der Vorsitzende Richter drückt sich beinahe die Nase am
Spielautomaten platt, so nah geht er an das Gerät heran. Hinter ihm stehen
die anderen Richter und Beisitzer der Ersten Großen Strafkammer des
Landgerichtes Neuruppin und mustern die jüngsten Beweisstücke im
Prozess gegen die Neuruppiner XY-Bande. "Der Automat Schloss Drachenstein
wird in Augenschein genommen", gibt Richter Gert Wegner im nüchternen
Tonfall zu Protokoll. Er geht noch dichter heran, um das Kleingedruckte neben
dem Geldschlitz verlesen zu können. "Der Umtausch von Punkten,
Freispielen, Token oder Medaillen in Geld oder Waren ist verboten.
Zuwiderhandlungen sind nach Paragraf 284 STGB strafbar." Wegner richtet
sich wieder zu seiner vollen Größe auf. "Es wird festgestellt,
dass die Schrift klein ist und nicht ins Auge fällt." Wegner gibt
drei weitere Glücksspielautomaten und einen Geldwechselautomaten zu
Protokoll, danach sind die Staatsanwälte und Verteidiger mit der
Inaugenscheinnahme dran. Bargeld für Spielmarken G estern ging es im
XY-Prozess zum ersten Mal nur am Rande um Drogen, sondern um illegales
Glücksspiel. Die Angeklagten Olaf Kamrath, Carsten O. und Jürgen D.
sollen in ihren Spielotheken Gewinnmarken, so genannte Token, in Geld
zurückgetauscht haben, um ihrer Kundschaft einen höheren Spielanreiz
zu bieten. Die Automaten gelten als reine Unterhaltungsgeräte, legal darf
man dort nur Marken zum Weiterspielen, die Token, tauschen. Der Rücktausch
in Geld gilt als illegales Glücksspiel und wird, bei gewerblichem oder
bandenmäßigem Betreiben, mit Freiheitsentzug von bis zu fünf
Jahren bestraft. Kamrath und Carsten O. haben bereits zugegeben, dass in ihren
Spielotheken Weiterspielmarken wieder in Geld getauscht wurden. Sie hätten
aber nicht gewusst, dass dies verboten ist. Tausch-Anweisung an das Personal D
ie Staatsanwaltschaft hält dies für eine Schutzbehauptung.
Bandenaussteiger Daniel B., der schon in Drogensachen gegen Kamrath und Co.
ausgesagt hat, sollte gestern auch als Belastungszeuge für die
Glücksspielvorwürfe aussagen. Er bestätigte, dass es in allen
Spielsalons der Bande die Anweisung ans Personal gegeben hatte, Token in Geld
zurückzutauschen. "Aber so macht es jede Spielothek", sagte er.
"Ohne Bargeldauszahlung würde da kein Mensch dran spielen",
versicherte B., der früher für Kamrath die Spielautomaten gewartet
hat und damals selbst spielsüchtig gewesen ist. Laut Anklageschrift sollen
Kamrath, Carsten O. und Jürgen D. an den Token-Automaten allein von
November 2003 bis Juni 2004 mehr als eine Million Euro Umsatz erwirtschaftet
haben. Automaten, die nur mit Weiterspielmarken betrieben werden, sind zudem
von der Vergnügungssteuer befreit. Für Geldspielautomaten hingegen
wird ordentlich kassiert, in Neuruppin 138 Euro pro Automat und Monat.
(Ostprignitz-Ruppin)
Märkische Allgemeine Zeitung 30.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Automaten im Gericht XY-Prozess:
Glücksspielkurs für Richter
NEURUPPIN Schwerwiegende Beweise gab es gestern im Prozess gegen die
Neuruppiner XY-Bande. Drei große und ein kleiner Glücksspielautomat
sowie ein Geldwechselautomat trugen weiter zur Luftverknappung im Saal 1 des
Neuruppiner Landgerichtes bei. Die acht Angeklagten um den ehemaligen
Neuruppiner CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath und ihre Verteidiger wurden
Zeuge, wie sich der Vorsitzende Richter Gert Wegner ("Ich bin ja in so was
'n bisschen doof.") von einem früheren Bandenmitglied und
Spielsüchtigen das Glücksspiel erklären ließ. Erst das
legale, dann das illegale. Kamrath & Co. sollen in ihren acht Spielotheken
verbotenerweise Weiterspielmarken wieder in Geld zurückgetauscht haben.
Derart motiviert habe die Kundschaft Millionenbeträge in die Automaten
gesteckt, an denen es außer Spaß normalerweise nichts zu holen
gibt. Zwei Angeklagte haben den Rücktausch zugegeben. Sie hätten
nicht gewusst, dass er verboten ist. Den ausdrücklichen Hinweis auf das
Tauschverbot las Richter Wegner gestern direkt von den Automaten ab. Ganz aus
der Nähe. Er stand kleingedruckt neben dem Einwurfschlitz. kat
Märkische Allgemeine Zeitung30.08.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
XY-Prozess: bald nächstes Urteil
Sandy B. darf auf milde Strafe hoffen
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Im Prozess gegen die XY-Bande um den früheren
CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath vor dem Landgericht Neuruppin ist für
Ende September mit einem weiteren Urteil zu rechnen. Nach dem Urteilsspruch
gegen den 35-jährigen Rene N. vom 15. August (vier Jahre Haft wegen des
Verkaufs von je zwei Gramm Kokain an Minderjährige in 31 Fällen)
werde voraussichtlich noch im September das Verfahren gegen den
32-jährigen Sandy B. abgetrennt, teilte dessen Verteidiger Veikko Bartel
mit. Eigentlich sollte B.s Verfahren schon gestern abgetrennt werden. Der
Vorsitzende Richter Gert Wegener hatte seine Bereitschaft dazu bereits
signalisiert. Doch dann bat B.s zweiter Verteidiger um Aufschub. Er konnte
gestern nicht zur Verhandlung kommen. Der Dachdecker B. darf sich laut Veikko
Bartel Hoffnung auf ein mildes Urteil machen. Und das, obwohl er laut eigenem
Geständnis über zehn Kilogramm Kokain von Olaf Kamrath gekauft,
gestreckt und grammweise an Kleinabnehmer verkauft hat. Denn Sandy B. hat Olaf
Kamrath ans Messer geliefert. Bei der Polizei packte er detailliert über
seine Drogengeschäfte aus. Er nannte dabei Kamrath als seinen Lieferanten
und als den Kopf der XY-Bande. Die Anklage gegen Olaf Kamrath stützt sich
auch auf die Aussagen von Sandy B. Nach MAZ-Informationen hat die
Staatsanwaltschaft als Gegenleistung Zugeständnisse an den Drogendealer
gemacht. Sie will im Verfahren gegen Sandy B. eine Haftstrafe zwischen drei
Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und neun Monaten beantragen, auf
keinen Fall mehr. Veikko Bartel bestätigte der MAZ, dass es eine solche
Absprache mit der Staatsanwaltschaft gebe. Ob das Gericht dem folgt, ist aber
unklar. In Strafprozessen kann es auch über den Antrag der
Staatsanwalschaft hinaus gehen. Die Kammer könnte auch dem Ratschlag des
psychiatrischen Gutachters Alexander Böhle folgen und Sandy B. in eine
Entziehungsanstalt stecken. Der 32-Jährige gilt als schwer
drogenabhängig. Er hat laut eigener Auskunft anfangs zwei Gramm,
später bis zu vier Gramm Kokain am Tag konsumiert, dazu Amphetamine,
Marihuana und Heroin. Gutachter Böhle ihm in der Gerichtsverhandlung am
20. Juni eine massive Abhängigkeit von verschiedenen Drogen bescheinigt.
Dabei hat er unter anderem erklärt, dass Sandy B. ohne psychiatrische
Betreuung und in einem alten Umfeld "sehr schnell wieder
rückfällig" werden würde. In den ersten Wochen nach seiner
Festnahme im August vergangenen Jahres soll Sandy B. unter schweren
Entzugserscheinungen gelitten haben. B. befindet sich wie Kamrath und weitere
vier Angeklagte des XY-Prozesses nach wie vor in Untersuchungshaft. Der im
August zu vier Jahren Haft verurteilte René N. befindet sich hingegen
auf freiem Fuß. Wie angekündigt haben N.s Verteidigerinnen Revision
eingelegt, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Märkische Allgemeine Zeitung 06.09.2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Ü-Eier für die Angeklagten
Aber das war auch schon die größte Überraschung gestern im
XY-Prozess
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Wohl als Trost für die gepflegte Langeweile im Gerichtssaal
verteilte Olaf E., einer der Angeklagten im XY-Prozess, gestern
Kinderüberraschungs-Eier an die Mitangeklagten. Hatten die sich doch am
Montag im Landgericht Neuruppin stundenlang abgehörte
Telefongespräche anhören müssen. Deren Inhalt kannten sie
natürlich schon, weil sie die Gespräche selbst geführt hatten.
Da ging es um längere Arbeitszeiten für die Angestellten in den
Spielotheken ("Die Mädels wollen nicht:" - Antwort von Olaf
Kamrath: "Dann sag ihnen, dass wir uns andere suchen.") und
Ähnliches. Inwiefern das Gehörte für die Beweisführung
gegen die XY-Bande wichtig sein sollte, wurde nicht einmal den Verteidigern
klar. Die größte Überraschung des gestrigen Prozesstages
steckte in den Ü-Eiern (das Kleinkinderspielzeug wurde sofort
ausprobiert). Die Zeugen hingegen sagten alle nur, dass sie nichts sagen,
dazwischen lagen längere Pausen. Geladen waren fünf Angestellte der
Spielothek an der Artur-Becker-Straße. Sie sollten Aufschluss
darüber geben, ob Olaf Kamrath und andere Mitglieder der XY-Bande doch
gewusst haben, dass das Rücktauschen von Weiterspielmarken in Geld
verboten ist. Alle beriefen sich wie erwartet auf ihr Recht zu schweigen, zumal
sie selbst im Visier der Ermittler stehen. Einige Angestellte aus den
Spielsalons von Kamrath & Co. haben wegen Beihilfe zum illegalen
Glücksspiel Strafbefehle bekommen, gegen andere läuft das Verfahren.
Ein Zeuge muss aber nicht aussagen, wenn er sich damit selbst belasten
würde. Am Montag sind weitere Kasino-Mitarbeiter geladen, die wohl auch
alle dasselbe sagen, nämlich nichts.
Märkische Allgemeine Zeitung 07.09.2005 |
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Kölner
Stadtanzeiger |
Die XY-Bande oder Kokain in
Neuruppin
VON MONIKA ZIMMERMANN, 20.09.05, 23:11h
In Neuruppin findet derzeit der größte Prozess Brandenburgs statt:
Es geht um Drogenhandel - und um Filz in einer Kleinstadt. Neuruppin -Immer
montags und dienstags wird es eng im Verhandlungssaal des Landgerichts
Neuruppin. Neun Angeklagte und achtzehn Verteidiger drängen sich auf den
Bänken. Die, die in Handschellen vorgeführt werden, waren vor kurzem
noch beneidete Mitglieder der Gesellschaft. Die jungen Männer, alle
zwischen dreißig und vierzig, hatten Geld und fuhren dicke Autos -
zumeist mit dem Kennzeichen XY. Inzwischen weiß man: Das Geld für
die teuren Gefährte und das Luxusleben stammte aus dem Drogenhandel. Was
als Deckung des Eigenbedarfs begann, wurde ein großes Geschäft mit
Tendenz zum Größenwahn. Küchen, Parkplätze, Spielhallen in
Neuruppin dienten als Treffpunkte und Umschlagplätze. Allzu große
Vorsicht ließ man nicht walten. Schließlich war man wer in
Neuruppin. Besonders Olaf K., der Hauptangeklagte und mutmaßliche
Anführer der so genannten XY-Bande, hatte es geschafft: Er war
Vorsitzender des Fußballclubs und Stadtverordneter der CDU. Aus dem
Würstchenverkäufer war ein Unternehmer, aus dem Spielhallenbetreiber
ein Investor geworden. Nahezu alle Angeklagten kommen aus Neuruppin - wie die
meisten der 150 Zeugen auch. Man kennt sich aus gemeinsamen Schul- oder
Lehrzeiten, man grüßt sich, man weiß alles voneinander. Nur
jetzt, vor Gericht, da wollen plötzlich alle gar nichts mehr gewusst und
sich auch kaum gekannt haben. Der 18. August 2004 hat Neuruppin verändert.
400 Polizisten waren im Einsatz - und festgenommen wurden die, die jetzt auf
der Anklagebank sitzen, aber auch: Roger G., der Leiter des städtischen
Grundstücksamtes; eine Mitarbeiterin der städtischen
Gewerbeabteilung. Beide haben Tipps gegeben und Zuwendungen erhalten.
Festgenommen wurde der Streifenpolizist Uwe N. Er hatte die Bande gewarnt, wenn
es brenzlig wurde. Wie konnte es so weit kommen? Frank Jüttner, Richter am
Landgericht, sagt es so: "Die Angeklagten haben sich unerhört sicher
gefühlt in Neuruppin". Sie haben sich nicht versteckt, sie haben
aufgetrumpft. Das machte sie zwar verdächtig, doch über ein Jahr der
verdeckten Ermittlung war nötig, um nicht nur der kleinen Dealer, sondern
auch der Drahtzieher habhaft zu werden. Was nun im größten Prozess
Brandenburgs verhandelt wird, liest sich in der Anklageschrift so: Bildung
einer kriminellen Vereinigung, bandenmäßiger Kokainhandel, illegales
Glücksspiel, Bestechung. Angeklagt sind 266 Straftaten. Die vier
Hauptangeklagten haben jahrelang kiloweise Kokain aus Holland importiert, mit
Milchpulver gestreckt und weiterverkauft - zumeist an Zwischenhändler aus
Berlin. Ihnen drohen Strafen bis zu 15 Jahren Haft. Neuruppin, knapp
außerhalb des Speckgürtels von Berlin gelegen, gilt als die
preußischste aller Preußenstädte. Nach der Wende sind 30 000
russische Soldaten abgezogen, aber 33 000 Neuruppiner sind geblieben.
Früher war das Elektrophysikalische Werk der Hauptarbeitgeber, jetzt ist
die Stadt Mittelzentrum. Der Tourismus wurde entwickelt. "Weil wir gut
sind und immer auf die eigene Kraft vertraut haben", sagt
Bürgermeister Golde auf die Frage, warum viele in Neuruppin die Wende gut
schafften. Ist Filz der Boden, auf dem die kriminelle Energie der XY-Bande
gewachsen ist? Der Neuruppiner Bundestagsabgeordnete Ernst Bahr (SPD) spricht
lieber von Netzwerken. Das Netzwerk in Neuruppin atme einen schlechten Geist,
meint der, der sich 1993 - damals noch als Landrat - gezwungen sah, die Stadt
unter Zwangsverwaltung zu stellen. Der Wirtschaftsdezernent musste gehen,
über ihm schwebte der Vorwurf der Zweckentfremdung von Geldern. Doch
inzwischen ist Jens-Peter Golde Bürgermeister. Golde folgte "Onkel
Otto" nach, wie der langjährige PDS-Bürgermeister Otto Theel in
Neuruppin genannt wird. Beide, Golde und Theel, hatten hohe Posten in der SED.
Es erregte in Neuruppin keinen Anstoß, dass Theels Sohn Andreas die
städtischen Fahrgastschiffe betreibt. Und dass die Event-Agentur des
anderen Theel-Sohn von Aufträgen der Stadt und den Stadtwerken lebt. Dann
ist da noch die graue Eminenz der CDU, Reinhard Sommerfeld. Früher war er
Kampfgruppenleiter im Elektromagnetischen Werk, heute führt der
Unternehmer einen Elektronikhandel. Als väterlicher Freund führte er
Olaf K. in Partei und Gesellschaft ein. All diese Verstrickungen zu
klären, braucht Zeit. Die Richter haben ein Jahr eingeplant. (KStA) |
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Rbb
online |
XY-Bande: Vier Jahre Haft für
Angeklagten
Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der so genannten XY-Bande hat das
Landgericht Neuruppin am Montag ein zweites Urteil gefällt. Wegen
139-fachen unerlaubten Handels mit Drogen wurde ein 32-jähriger
Angeklagter zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, wie das Gericht
mitteilte. In 35 Fällen soll der Angeklagte Rauschgift an
Minderjährige verkauft haben. Das Gericht ordnete den Angaben zufolge eine
Unterbringung des Mannes wegen dessen Kokainsucht in einer Entzugsklinik an.
Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde mit dem Richterspruch abgeschlossen.
Alle Prozessbeteiligten seien übereingekommen, dass sich der Vorwurf einer
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gegen den 32-Jährigen
nicht belegen lasse, betonte der Sprecher. Im August war bereits ein
35-jähriger Mann aus Neuruppin wegen gewerbsmäßigen
Drogenhandels und Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Im bislang größten Prozess gegen organisierte Kriminalität in
Ostdeutschland müssen sich nun noch sieben mutmaßliche Mitglieder
der Bande vor Gericht verantworten. Ihnen wird Kokainhandel, Gründung und
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, illegales Glücksspiel,
Erpressung sowie das Betreiben eines Bordells vorgeworfen.
Stand: 17.10.2005 18:28 |
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Welt.de |
"XY-Bande": Zweiter Angeklagter
zu Haft verurteilt
Neuruppin - Im Prozeß gegen die "XY-Bande" hat das Landgericht
Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) gestern einen zweiten Angeklagten zu einer
Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Kammer sprach den 32jährigen
des gewerbsmäßigen, illegalen Drogenhandels schuldig, wie
Gerichtssprecher Frank Jüttner mitteilte. Er habe das Kokain vom
Hauptangeklagten Olaf Kamrath bezogen. Wegen der schweren Kokainsucht des
32jährigen sei die Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der ursprüngliche Vorwurf
der Bildung einer kriminellen Vereinigung habe sich im Fall des gelernten
Dachdeckers nicht bestätigt, sagte der Sprecher. dpa
Artikel erschienen am Di, 18. Oktober 2005 |
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Märkische Allgemeine Zeitung |
Tag der Abrechnung Zweiter XY-Angeklagter
verurteilt
KATHRIN GOTTWALD
NEURUPPIN Teure Autos, Designermöbel und die Edeldroge Kokain - das waren
die Leidenschaften des Neuruppiners Sandy B (32). Mehr Luxus, als sich ein
arbeitsloser Dachdecker leisten kann. Es sei denn, er handelt selbst mit Drogen
- wie Sandy B. Seit 2000 hat B. in Neuruppin einen florierenden Kokainhandel
betrieben. Einmal pro Woche kam die Lieferung von der XY-Bande, mindestens 50
Gramm. Meist bekam B. es von Bandenchef Olaf Kamrath persönlich, für
40 Euro pro Gramm. Gestreckt brachte das Kokain mehr als das Doppelte ein. Mehr
als 240 000 Euro soll der Drogenhandel Sandy B. eingebracht haben. Der Dealer
zweigte jedesmal etwas Kokain für sich ab, streckte den Rest mit
Milchpulver und verkaufte es - auch an Minderjährige. In seiner Wohnung
gaben sich Junkies die Klinke in die Hand. Selbst im Treppenhaus fand die
Polizei später Kokain. Am 18. August 2004 flog alles auf. Der Kern der
XY-Bande wurde verhaftet, mit ihm Sandy B. Bei B. fanden die Ermittler noch 19
Gramm Kokain, verkaufsfertig verpackt. Sandy B., aus guter Familie stammend,
aber schon wegen Diebstahls, Betrugs und sogar Fischwilderei vorbestraft, kam
zum ersten Mal in seinem Leben ins Gefängnis. Es war die Hölle
für ihn. Der Dealer war selbst schwer drogenabhängig geworden. Bis zu
vier Gramm Kokain hatte er am Tag genommen, dazu Aufputschmittel und Heroin.
Nun der kalte Entzug. Vier Wochen lang litt B. schlimmste Qualen. War er
deshalb nach seiner Verhaftung so kooperativ? Sandy B. bekam ein Angebot von
der Staatsanwaltschaft. Wenn er ein Geständnis ablegt und die
Hintermänner nennt, würde der Staatsanwalt vor Gericht weniger als
vier Jahre Haft fordern. Sandy B. nahm an. Er lieferte unter anderem Olaf
Kamrath ans Messer, aber auch weitere Mitglieder der XY-Bande, Zulieferer und
Abnehmer des Kokains. Gestern war Tag der Abrechnung. B.s Verfahren wurde vom
XY-Prozess abgetrennt, er bekam sein Urteil: vier Jahre Haft und Einweisung in
eine Entziehungsanstalt - mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Für Richter Gert Wegner ist die Strafe mild. B. sei zwar ein Kronzeuge
gewesen, habe aber auch "erhebliche Mengen" des gefährlichen
Kokains in Verkehr gebracht. Ob seine Kunden minderjährig oder schwer
abhängig waren, sei ihm dabei völlig gleichgültig gewesen.
Wegner fand aber auch: "Vier Jahre reichen."
Märkische Allgemeine Zeitung 18.10.2005 |
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Märkische Oderzeitung |
"XY-Bande": Mutmaßlicher
Rädelsführer brach sein Schweigen
Potsdam (dpa) Am 41. Prozesstag hat ein mutmaßlicher
Rädelsführer der so genannten XY-Bande vor dem Landgericht Neuruppin
(Ostprignitz-Ruppin) sein Schweigen gebrochen. Der 37 alte Angeklagte
räumte am Dienstag ein, mehrmals mit größeren Mengen Kokain
gehandelt zu haben, sagte Gerichtssprecher Frank Jüttner. Damit habe er
seinen eigenen Drogenkonsum gedeckt, hieß es in einer von der
Verteidigerin verlesenen Erklärung. Dem Mann wird - wie weiteren
Angeklagten - unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung und
Rauschgifthandel vorgeworfen. In der Erklärung gab der 37-Jährige zu,
mehrmals mit Kokain gehandelt zu haben, andere Fälle stritt er dagegen ab.
Zum Vorwurf des illegalen Glücksspiels sagte er, er habe nicht gewusst,
dass die an so genannten Fun-Spielgeräten gewonnenen Spielmarken nicht in
Geld umgetauscht werden dürfen. Im Übrigen seien seine Beziehungen zu
den anderen Angeklagten geschäftlicher Natur gewesen. Angefangen beim
Alkohol habe sich sein Drogenkonsum über Marihuana bis zum Kokain immer
mehr erhöht, hieß es in der Erklärung. Zuletzt habe sich sein
ganzer Alltag nur noch um die Droge gedreht, bis er psychisch zusammengebrochen
sei. Darunter habe auch die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin, mit der
er ein kleines Kind habe, gelitten. Schon vor der Razzia bei den heutigen
Angeklagten im August 2004 sei die Geschäftsbeziehung zum
Hauptbeschuldigten Olaf K. beendet gewesen. Der Erklärung zufolge sollte
der 37-Jährige nach einem gerichtlichen Vergleich für sein
Ausscheiden aus verschiedenen Gesellschaften 100 000 Euro bekommen. Davon seien
aber nur 4000 Euro geflossen. Mit Olaf K. sei er seit Jugendtagen befreundet
gewesen. Die Freundschaft sei allerdings zerbrochen, als er eine Beziehung mit
der Frau von Olaf K. begonnen habe. Der Prozess soll am kommenden Montag
fortgesetzt werden.
Märkische Oderzeitung Dienstag, 22. November 2005 (17:43) |
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Märkische Oderzeitung |
Gutachter: Kopf der Neuruppiner
"XY-Bande" vermindert schuldfähig
Neuruppin (dpa) Im Prozess gegen die so genannte "XY-Bande" hat ein
Gutachter dem Hauptangeklagten verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.
Ein Berliner Facharzt für Neurologie und Psychiatrie erklärte, der
Hauptangeklagte habe wegen seines Kokainkonsums eine
Persönlichkeitsveränderung erlitten und sei daher nur vermindert
schuldfähig, wie eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin am Dienstag
sagte. Das Gutachten war von der Verteidigung in Auftrag gegeben worden. Der
Mediziner habe dafür allerdings nur den Hauptangeklagten und dessen
Lebensgefährtin befragt, sagte die Gerichtssprecherin. Die Kammer habe dem
Gutachten daher Beweise gegenüber gestellt, die die rege
Geschäftstätigkeit des Angeklagten während der Zeit seines
Drogenkonsums belegen und eine Persönlichkeitsveränderung widerlegen
sollten. Vor dem Landgericht müssen sich sieben Angeklagte unter anderem
wegen Drogenhandels und illegalen Glücksspiels verantworten. Der Name der
Bande geht auf das Kennzeichen "OPR-XY" auf den Nummernschildern der
Autos der mutmaßlichen Mitglieder zurück. Das Verfahren, das im Mai
2005 begonnen hatte, ist derzeit bis Ende Juli terminiert. Der nächste
Verhandlungstag ist der 10. Juli.
Märkische Oderzeitung Dienstag, 04. Juli 2006 (18:02) |
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Märkische Oderzeitung |
BGH in Leipzig prüft Revisionen im
XY-Prozess
Leipzig/Neuruppin (ddp) Die Urteile in einem der bisher größten
Prozesse gegen die Organisierte Kriminalität in Ostdeutschland stehen seit
Dienstag auf dem Prüfstand des 5. Senats des Bundesgerichtshofes (BGH) in
Leipzig. Die obersten Richter müssen entscheiden, ob die Urteile des
Neuruppiner Landgerichts gegen die sogenannte XY-Bande Bestand haben. Die
Anwälte von sechs der insgesamt sieben Angeklagten, unter anderem des
mutmaßlichen Rädelsführers Olaf K., hatten gegen den
Richterspruch Revision beantragt. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft legte in
zwei Fällen Rechtsmittel ein. In dem Prozess soll voraussichtlich am
Donnerstag eine Entscheidung verkündet werden. Nach 17 Monaten
Prozessdauer hatte das Neuruppiner Landgericht im September 2006 sechs von
sieben Angeklagten unter anderem des bandenmäßigen Drogenhandels
oder der Beihilfe dazu sowie des illegalen Glücksspiels für schuldig
befunden. Der Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
war fallengelassen worden. Der mutmaßliche Kopf der Bande, Olaf K., soll
für zwölf Jahre ins Gefängnis. Gegen die beiden weiteren
Rädelsführer Carsten O. und Jürgen D. verhängte das Gericht
Gesamthaftstrafen von jeweils neun Jahren. Drei weitere Angeklagte sollen
Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren verbüßen. Die Bande hatte
in Neuruppin über Jahre im großen Stil mit Kokain gehandelt und soll
auch Verbindungen in die Politik sowie zu Verwaltung und Polizei gehabt haben.
Fahnder gaben der Gruppe den Namen XY-Bande, weil ihre Mitglieder auf den
Nummernschildern ihrer Nobelkarossen nach dem Kreiskennzeichen OPR
(Ostprignitz-Ruppin) die Buchstabenfolge XY führten.
Märkische Oderzeitung Dienstag, 22. Januar 2008 |
Märkische Allgemeine |
XY-Prozess vor dem Bundesgerichtshof
Neuruppiner Fall nun in Leipzig
NEURUPPIN - Der sogenannte XY-Prozess um organisierten Drogenhandel und
illegales Glücksspiel beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH).
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat überprüft in
mündlicher Verhandlung zunächst die Urteile von zwei der damals
sieben Angeklagten. Dabei geht es insbesondere um den Freispruch eines
46-Jährigen. Dieser war seinerzeit mit der Schwester des Hauptangeklagten,
des früheren Neuruppiner CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath, liiert.
Kamrath wurde vor 16 Monaten als Bandenchef zu zwölf Jahren Haft
verurteilt. Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren.
Das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom September 2006 ist in keinem Fall
rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft legte in allen Fällen
mit dem Ziel höherer Strafen Revision ein. Sie hatte vor dem
Landgericht Haftstrafen bis zu 14 Jahren gefordert. Im Fall des Freispruchs
beantrage sie vier Jahre Haft, doch das Gericht in erster Instanz sah nicht
genügend Beweise gegen den 46-Jährigen. Ein Komplize, dessen Fall
zeitgleich in Leipzig verhandelt wird, war zu drei Jahren Gefängnis
verurteilt worden. Der 42-Jährige kämpft um einen Freispruch. Ein
Urteil des Gerichts wird noch am selben Tag erwartet. Auch Kamrath und seine
Komplizen sind in Revision gegangen. Ihre Fälle will der 5. Strafsenat
jedoch ohne mündliche Verhandlung per Beschluss entscheiden. Ein Termin
für ein Urteil in diesen Fällen nannte das Gericht nicht. In der
Regel erfolgt die Entscheidung aber parallel zu der jeweiligen Verhandlung. Der
Prozess um die XY-Bande gehörte zu den größten um
organisierten Drogenhandel in Ostdeutschland und beschädigte den Ruf der
Stadt, die als Klein Palermo bezeichnet wurde. Laut Urteil hatte
die Bande über Jahre hinweg mit Kokain gehandelt. Die Kontakte sollen bis
in Politik, Verwaltung und Polizei gereicht haben.
(MAZ) 22.01.2008 |
Märkische Oderzeitung |
Urteile gegen XY-Bande weitgehend
bestätigt
Leipzig/Neuruppin (dpa) Die Verurteilung der Hauptangeklagten im sogenannten
XY-Prozess um organisierten Drogenhandel und illegales Glücksspiel ist
rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag
entschieden. Damit blieben die Revisionen der Betroffenen ohne Erfolg, teilte
der in Leipzig ansässige 5. BGH-Strafsenat mit. Den früheren
CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath erwartet damit eine Haftstrafe von zwölf
Jahren. Das Landgericht Neuruppin hatte ihn im September 2006 als Bandenchef
verurteilt. Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren.
Ein 46-Jähriger wurde freigesprochen. Auch dieses Urteil ist jetzt
rechtskräftig. (Az.: 5 StR 253/07) Erneut unter die Lupe genommen werden
müssen nach dem Urteil der Leipziger Richter aber die Fälle von zwei
Randfiguren. Die Bewertung ihrer Tatbeteiligung erschien den Leipziger Richtern
zweifelhaft. Bislang sind sie nur als Gehilfen und nicht als Bandenmitglieder
verurteilt worden. Möglicherweise verändert sich dadurch die
Strafhöhe. Die Prozesse müssen aber nicht völlig neu vom
Landgericht Neuruppin aufgerollt werden. Der Leiter der Schwerpunktabteilung
Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Frank Winter,
begrüßte die BGH- Entscheidung. "Wir sind hochzufrieden. Damit
ist dieses Mammutverfahren im Wesentlichen abgeschlossen", sagte er der
dpa. Die Staatsanwaltschaft habe immer den Schwerpunkt auf die Haupttäter
gelegt "und da sind wir vollumfänglich erfolgreich". Der Prozess
gegen die "XY-Bande" gehörte zu den bislang größten
um organisierten Drogenhandel in Ostdeutschland und beschädigte den Ruf
der Stadt Neuruppin, die deshalb schon als "Deutschlands Klein
Palermo" etikettiert wurde. Laut Urteil gründete sich die Bande 1999
und handelte bis 2003 mit Kokain und Marihuana. Ein Teil der Bande
veranstaltete daneben bis 2004 unerlaubtes Glücksspiel. Die Kontakte
sollen bis in Politik, Verwaltung und Polizei gereicht haben. Ihren Namen
erhielt die Bande, weil ihre Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer teuren
Wagen nach dem Ortskennzeichen die Buchstabenfolge XY als Zeichen der
Verbundenheit führten.
Märkische Oderzeitung Donnerstag, 24. Januar 2008 (16:05) |
Märkische Allgemeine |
Urteile gegen Hauptangeklagte
rechtskräftig Revision von Mitgliedern der Neuruppiner XY-Bande erfolglos
LEIPZIG/NEURUPPIN - Die Verurteilung der Hauptangeklagten im sogenannten
XY-Prozess um organisierten Drogenhandel und illegales Glücksspiel ist
rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden.
Damit blieben die Revisionen der Betroffenen ohne Erfolg, teilte der in Leipzig
ansässige 5. BGH-Strafsenat mit. Den früheren CDU-Stadtverordneten
Olaf Kamrath erwartet damit eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Das
Landgericht Neuruppin hatte ihn im September 2006 als Bandenchef verurteilt.
Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren. Ein
46-Jähriger wurde freigesprochen. Auch dieses Urteil ist jetzt
rechtskräftig. Erneut unter die Lupe genommen werden müssen nach dem
Urteil der Leipziger Richter aber die Fälle von zwei Randfiguren. Die
Bewertung ihrer Tatbeteiligung erschien den Leipziger Richtern zweifelhaft.
Bislang sind sie nur als Gehilfen und nicht als Bandenmitglieder verurteilt
worden. Möglicherweise verändert sich dadurch die Strafhöhe. Die
Prozesse müssen aber nicht völlig neu vom Landgericht Neuruppin
aufgerollt werden. Der Prozess gegen die XY-Bande gehörte zu
den bislang größten um organisierten Drogenhandel in Ostdeutschland
und beschädigte den Ruf der Stadt Neuruppin. Laut Urteil gründete
sich die Bande 1999 und handelte bis 2003 mit Kokain und Marihuana. Ein Teil
der Bande veranstaltete daneben unerlaubtes Glücksspiel. Die Kontakte
sollen bis in Politik, Verwaltung und Polizei gereicht haben. Ihren Namen
erhielt die Bande, weil ihre Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer teuren
Wagen nach dem Ortskennzeichen die Buchstabenfolge XY führten.
(MAZ) 25.01.2008 |
Märkische Allgemeine |
Olaf E. und Mario K. müssen erneut
vor Gericht Bundesgerichtshof verwirft Revisionen der Hauptangeklagten im
XY-Prozess
LEIPZIG - Die Urteile der vier Hauptangeklagten im XY-Prozess, darunter der zu
zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Olaf Kamrath, sind seit gestern
rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der wegen
Kokainhandels, illegalen Glückspiels und Bestechung Verurteilten
verworfen. Neu verhandelt werden die Fälle Olaf E. und Mario K. Keinen
Erfolg hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Bemühen, den Freispruch von
Thomas B. aufzuheben. Der 46-Jährige bleibt auf freiem Fuß. Eine
Neuverhandlung wird es nicht geben. B. kommt zugute, dass diese
scheußliche Bande vom Landgericht nicht als kriminelle Vereinigung
eingestuft wurde, sagte der vorsitzende Richter Clemens Basdorf.
Dann wäre die bloße Mithilfe strafbar. Trotz erheblicher
Zweifel werde der Freispruch von B. rechtskräftig, da in einem neuen
Verfahren auch keine eindeutige Beweislage zu erwarten wäre. Im Fall Mario
K. bedauert der Richter technische Fehler im Verfahren. K. hatte
selbst Revision eingelegt. Das Strafmaß des vom Landgericht wegen
Beihilfe zum Drogenhandel zu sechs Jahren und sieben Monaten Verurteilten wird
vor dem Landgericht neu verhandelt werden. Olaf E. muss sich dort ebenso neu
verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Strafe als zu milde
beanstandet. Zwar gebe Basdorf dem Landgericht Recht, das sehr vorsichtig
angesichts der schwierigen Beweislage nur drei Fälle von Beihilfe
zum Drogenhandel ausmachen konnte. Aber bei der Frage, wer Mitglied der
Bande ist, war es zu zurückhaltend, begründet der Richter das
Urteil. E. wurde vom Landgericht in Neuruppin bisher nicht als Mitglied der
XY-Bande behandelt. Der Bundesgerichtshof empfiehlt, das zu prüfen und
danach eine neue Strafe anzusetzen. Oberstaatsanwalt Frank Winter ist im
Großen und Ganzen mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zufrieden.
Natürlich hätten wir uns im Fall des Freispruchs eine
Überprüfung gewünscht, sagt Winter, aber das haben
wir jetzt so hinzunehmen. Es trübe nicht den Umstand, dass das
gesamte XY-Verfahren zu einem guten Ende gekommen sei. Es ging uns auch
hauptsächlich um die Hauptangeklagten. Für die Verfahren gegen
Olaf E. und Mario K., die jetzt noch einmal auf den Plan des Landgerichts
gerufen werden, rechnet der Oberstaatsanwalt mit einem geringen Aufwand.
MAZ vom 25.01.2008 (Von Corinna Buschow) |