1. |
zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und
Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach
§ 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach
§§ 233 I, 234 StPO;
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2. |
Untervertreter - auch im Sinne des § 139
StPO - zu bestellen;
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3. |
Anträge auf Entbindung von der
Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung, Wiedereinsetzung,
Wiederaufnahme des Verfahrens, Haftentlassung, Strafaussetzung und
Kostenfestsetzung zu stellen;
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4. |
Gelder, Wertsachen, Kosten,
Bußgeldzahlungen, Kautionen etc. mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu
nehmen, soweit das Verfahren hierzu Anlass gibt und Quittungen zu erteilen;
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5. |
Akteneinsicht zu nehmen;
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6. |
Strafantrag, Privat-, Nebenklage zu stellen
bzw. zu erheben und zurückzunehmen;
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7. |
die Vertretung im Verfahren nach dem Gesetz
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
durchzuführen.
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