Vollmacht
 
In Sachen:
wegen

wird

Rechtsanwalt Stefan Böhme


Rudolf-Breitscheid-Straße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Tel: (0335) 6 85 19 60
Fax: (0335) 6 85 19 61

Vollmacht erteilt
1. zur Prozeßführung (u.a. nach §§ 81 ff ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Rücknahme von Widerklagen;
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Anfechtungen)

 

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgesachen aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners).
Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

 
Ort, Datum Unterschrift