Vollmacht |
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In Sachen: | |
wegen |
Rudolf-Breitscheid-Straße 12 15230 Frankfurt (Oder) Tel: (0335) 6 85 19 60 Fax: (0335) 6 85 19 61 |
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Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich
auf Neben- und Folgesachen aller Art (z.B. Arrest und einstweilige
Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. |
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Ort, Datum | Unterschrift |