Nach § 43c BRAO kann einem Anwalt mit besonderer Qualifikation und
Erfahrung in einem Rechtsgebiet die Befugnis verliehen werden, eine
Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Diese Verleihung
wird durch die Rechtsanwaltskammer vorgenommen.
Fachanwalt für Strafrecht § 13 FAO: Für das Fachgebiet
Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der
maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-,
Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und
Strafvollzugsrecht.
Derzeit sind im Land Brandenburg 2.172 Rechtsanwälte zugelassen.
Hiervon sind nur 30 Fachanwälte für Strafrecht. Im
Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) sind gar nur 9 Anwälte als
Fachanwälte für Strafrecht tätig! (Quelle: Rechtsanwaltskammer
des Landes Brandenburg, 20. Rundschreiben 2006; Stand 01.01.2006)